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Kurz-Info: EU-Stan­dard­über­wei­sung ab 1. Jänner 2006 bis € 50.000,- spesenbegünstigt

Die Betrags­ober­gren­ze wurde von bisher € 12.500,- auf € 50.000,- ange­ho­ben. Bis zu diesem Betrag werden Über­wei­sun­gen inner­halb der EU zum gleichen Preis wie Inlands­über­wei­sun­gen durch­ge­führt, wenn folgende Vor­aus­set­zun­gen erfüllt sind:

  • Zahlung in EUR
  • Bis EUR 50.000,-
  • Angabe der IBAN des Begüns­tig­ten und der BIC der Empfängerbank
  • Von einem EUR-Konto zuguns­ten eines EUR-Kontos inner­halb der EU

Emp­feh­lung: Anfor­de­rung der Kon­to­ken­nungs­merk­ma­le von aus­län­di­schen Geschäfts­part­nern und Wei­ter­lei­tung der eigenen IBAN und BIC an diese. 

Bild: © John Hurst — Fotolia