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Fall­frist 30. Juni 2006: Antrag auf Vor­steu­er­rück­erstat­tung 2005

Kate­go­rien: Klienten-Info

Mai 2006 

Aus­län­di­sche Unter­neh­mer können für im Inland bezahlte Vor­steu­ern und inlän­di­sche Unter­neh­mer für im Ausland bezahlte Vor­steu­ern um Erstat­tung ansuchen. Dieses Ver­fah­ren ist mitt­ler­wei­le zu einer Spe­zi­al­dis­zi­plin des inter­na­tio­na­len Steu­er­rechts mutiert.

Erstat­tung inlän­di­scher Vor­steu­ern an aus­län­di­sche Unternehmer

:: Erstat­tungs­be­rech­tig­te

Unter­neh­mer, die keine Umsätze im Inland erzielen, nur steu­er­freie Güter- und Per­so­nen­be­för­de­run­gen oder Reverse-Charge-Umsätze aus­füh­ren und in bestimm­ten Fällen bei elek­tro­ni­schen Dienst­leis­tun­gen vom Dritt­land an Nichtunternehmer.

:: Unter­la­gen an das Finanz­amt Graz-Stadt

Bei erst­ma­li­ger Bean­tra­gung ist ein Fra­ge­bo­gen (Verf 18) aus­zu­fül­len. Der Antrag (U5) und eine Unter­neh­mer­be­stä­ti­gung nicht älter als 1 Jahr (U70) samt Ori­gi­nal­be­le­ge sind einzureichen.

:: Erstat­tungs­zeit­raum

Dieser muss min­des­tens drei auf­ein­an­der folgende Kalen­der­mo­na­te und höchs­tens ein Kalen­der­jahr betragen. Für die letzten Monate des Jahres kann er kürzer sein (z.B. nur November und Dezember oder nur Dezember).

:: Erstat­tungs­be­trag

Dieser muss min­des­tens € 360,- betragen. Bezieht er sich auf den Kalen­der­mo­nat oder den letzten Zeitraum des Jahres beträgt er € 36,-

Erstat­tung aus­län­di­scher Vor­steu­ern an inlän­di­sche Unternehmer

Von Land zu Land unter­schei­den sich die Erstat­tungs­mög­lich­kei­ten erheb­lich. Im wesent­li­chen sind folgende Tat­be­stän­de betrof­fen: Rei­se­kos­ten (Hotel, Bewir­tung, PKW- Miete und Treib­stoff etc.) Reprä­sen­ta­ti­on, Dienst­leis­tun­gen (Beratung, Seminare, Kon­gres­se, Messen etc.). Die hiefür nötigen For­mu­la­re sind aus dem Internet zu beziehen, was u.U. sehr mühsam sein kann. Aktuell können an folgende Länder Erstatt­ung­an­trä­ge gestellt werden: Belgien, Nie­der­lan­de, Dänemark, Deutsch­land, Finnland, Frank­reich, Grie­chen­land, Groß­bri­tan­ni­en, Irland, Island, Italien, Liech­ten­stein, Luxem­burg, Portugal, Rumänien, Russland, Schweden, Schweiz, Spanien, Estland, Lettland, Litauen, Malta, Norwegen, Polen, Slowakei, Slo­we­ni­en, Tsche­chi­en, Türkei, Ungarn und Zypern.

Da die Antrag­stel­lung vielfach mit erheb­li­chen Schwie­rig­kei­ten ver­bun­den ist, sollte die Vor­brei­tung ehestens begonnen werden, um die Fall­frist 30. Juni 2006 wahren zu können.

Bild: © Klaus Eppele — Fotolia