News
Immer aktuell

Klienten-Info

Klienten-Info — Archiv

Kurz-Info: Keine Sach­be­zugs­be­steue­rung, wenn das Fir­men­au­to nach­weis­lich nicht privat genutzt wird

Kate­go­rien: Klienten-Info

Juni 2006 

Nutzt ein Arbeit­neh­mer ein Fir­men­au­to für private Fahrten (auch Fahrten zwischen Wohnung und Arbeits­platz!) muss idR dafür ein Sach­be­zug ver­steu­ert werden. Der VwGH (15.11.2005, 2002/14/0143) hat nun ent­schie­den, dass ein Sach­be­zug nicht zu ver­steu­ern ist, wenn der Arbeit­neh­mer nur die Mög­lich­keit der privaten Nutzung hat, davon aber nach­weis­lich keinen Gebrauch macht.
Ver­zichts­er­klä­run­gen hin­sicht­lich privater Nutzung oder Ver­ein­ba­run­gen, dass für Pri­vat­fahr­ten das amtliche Kilo­me­ter­geld zu bezahlen ist, führen nur dann zu keiner Sach­be­zugs­be­steue­rung, wenn tat­säch­lich keine Pri­vat­nut­zung erfolgt.

Bild: © pho­to­Gra­pHie — Fotolia