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Befrei­ung vom Arbeitslosenversicherungsbeitrag

Kate­go­rien: Klienten-Info , Ärzte-Info

Mai 2007 

Seit 1. Jänner 2004 sind Frauen ab dem 56. Lebens­jahr und Männer ab dem 58. Lebens­jahr von diesem Beitrag befreit. Diese unter­schied­li­che Behand­lung hat der VwGH 20.12.2006, 2005/08/0057 als EU-rechts­wid­rig befunden, weil sie unter das Dis­kri­mi­nie­rungs­ver­bot fällt. Dienst­ge­ber sind ver­pflich­tet, die für Männer in der ent­spre­chen­den Alters­klas­se (ab dem 56. Lebens­jahr) seit 1. Jänner 2004 geleis­te­ten Beiträge rück­zu­ver­rech­nen und mittels Antrag zurückzufordern.

Bild: © Boggy — Fotolia