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Kurz-Info: Steu­er­frei­er Kos­ten­er­satz für Fahrerkarte

Kate­go­rien: Klienten-Info

Juni 2007 

Steu­er­frei­er Kos­ten­er­satz für Fahrerkarte

Der Arbeit­ge­ber ist laut OGH ver­pflich­tet, dem Arbeit­neh­mer (LKW-/Autobus-Lenker) die Kosten für die Fah­rer­kar­te in der Höhe von € 70,- zu vergüten. Laut BMF 14. März 2007 handelt es sich um einen Kos­ten­er­satz gem. § 26 Z 2 EStG, der zu keinen steuer- und sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­ti­gen Ein­künf­ten führt. Ausgaben des Arbeit­neh­mers für die Fah­rer­kar­te sind regel­mä­ßig keine Wer­bungs­kos­ten, weshalb auch all­fäl­li­ge Rück­zah­lun­gen von erhal­te­nen Ver­gü­tun­gen keine Wer­bungs­kos­ten darstellen.

Bild: © kim — Fotolia