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Klar­stel­lun­gen des BMF zur Gastwirtepauschalierung


August 2007 

Für die Anwen­dung der Pau­scha­lie­rung sind gem. Rz. 4292 EStR bran­chen­frem­de Leis­tun­gen dann nicht schäd­lich, wenn sie nicht mehr als 25% betragen. Laut BMF 17.3.2007 sind die Umsätze aus dem Verkauf von Tabak­wa­ren nicht in diese Grenze ein­zu­be­zie­hen, weil es sich hiebei um bran­chen­ty­pi­sche Umsätze handelt.
Dagegen stellen Pro­vi­si­ons­ein­nah­men (z.B. aus Lotto-/Toto-Annah­me­stel­le, Ver­tre­ter­tä­tig­keit) bran­chen­frem­de Leis­tun­gen dar und sind daher bei Über­schrei­ten der 25% Grenze dem pau­scha­lier­ten Gewinn in voller Höhe hin­zu­zu­rech­nen, da — laut Ansicht des BMF — damit keine nen­nens­wer­ten Betriebs­aus­ga­ben ver­bun­den sind. Diese Regelung ist auf alle offenen Fälle anzuwenden. 

Bild: © dusk — Fotolia