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Anspruchs­zin­sen ab 1. Oktober 2007 für Steu­er­rück­stän­de 2006

Kate­go­rien: Klienten-Info , Ärzte-Info

Oktober 2007 

Es sei daran erinnert, dass ab 1. Oktober 2007 Anspruchs­zin­sen für Steu­er­rück­stän­de (ESt und KöSt) aus der Ver­an­la­gung 2006 zu laufen beginnen. Die Zinsen in der Höhe von 5,19% werden aber erst dann belastet, wenn sie € 50,- über­stei­gen. Daraus errech­net sich ein zin­sen­frei­er Zeitraum nach der Formel (49,99 x 365) / (0,0519 x erwar­te­te Nach­zah­lung). Die Anzah­lung ist unter der Bezeich­nung “E 1–12/2006” bzw. “K 1–12/2006” zu ent­rich­ten, wenn die Anspruchs­zin­sen ver­mie­den werden sollen. Durch recht­zei­ti­ge Abgabe der Steu­er­erklä­rung ist die Ver­mei­dung der Zinsen nämlich nicht gewähr­leis­tet, weil die Ver­zö­ge­rung des Steu­er­be­schei­des zulasten des Steu­er­pflich­ti­gen geht. Für jene Steu­er­pflich­ti­gen, die ein Steu­er­gut­ha­ben erwarten, gilt der gleiche Zinssatz und stellt somit eine attrak­ti­ve Ver­zin­sung dar. Anspruchs­zin­sen sind nicht abzugs­fä­hig und Zin­sen­gut­schrif­ten nicht steuerpflichtig.

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