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Ände­run­gen im Finanzstrafgesetz

Kate­go­rien: Klienten-Info , Ver­mie­ter-Info

Oktober 2007 

Die mit Wirkung ab 1. Jänner 2008 grund­le­gen­de Reform der Straf­pro­zess­ord­nung (StPO) hat auch Aus­wir­kun­gen auf das Finanz­straf­ver­fah­ren. Die am 5. Juni 2007 im Par­la­ment beschlos­se­ne Finanz­straf­ge­setz-Novelle 2007 enthält Son­der­be­stim­mun­gen über das gericht­li­che Finanz­straf­ver­fah­ren. Diese erklären die StPO entweder für unmit­tel­bar anwend­bar, ändern oder ergänzen sie. 

Die wesent­li­chen Ände­run­gen im Überblick:

  • Finanz­straf­be­hör­den müssen als Ermitt­lungs­be­hör­den im Dienste der Straf­jus­tiz die Bestim­mun­gen der StPO anwenden, jene des ver­wal­tungs­be­hörd­li­chen Finanz­straf­ver­fah­rens sind nicht mehr anzuwenden. 
  • All­ge­mei­ne Bestim­mun­gen des ver­wal­tungs­be­hörd­li­chen Finanz­straf­ver­fah­rens werden um wesent­li­che Grund­sät­ze des gericht­li­chen Straf­ver­fah­rens ergänzt.
  • Rechte der Beschul­dig­ten im ver­wal­tungs­be­hörd­li­chen Finanz­straf­ver­fah­ren werden i.S. der ent­spre­chen­den Bestim­mun­gen der StPO umfas­sen­der bzw. kon­kre­ter beschrieben.

Der Unab­hän­gi­ge Finanz­se­nat (UFS) hat auf seiner Homepage (http://ufs.bmf.gv.at/Verfahren/Finanzstrafrecht/_start.htm) Infor­ma­tio­nen zum Finanz­straf­ver­fah­ren zur Ver­fü­gung gestellt.

Bild: © sta­del­pe­ter — Fotolia