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Nachkauf von Versicherungszeiten

Kate­go­rien: Klienten-Info , Land­wir­te-Info

Oktober 2007 

Damit Schul‑, Studien- und Aus­bil­dungs­zei­ten für die Erfül­lung der Anspruchs­vor­aus­set­zun­gen und für die Pen­si­ons­be­rech­nung berück­sich­tigt werden können, müssen diese nach­ge­kauft werden. Sie gelten als Bei­trags­zei­ten der frei­wil­li­gen Ver­si­che­rung. Ledig­lich bei Hin­ter­blie­be­nen­pen­sio­nen erfolgt eine Berück­sich­ti­gung für die Erfül­lung der Vor­aus­set­zun­gen auch ohne Nachkauf. Die Höhe der Beiträge hängt vom Schultyp und von der jeweils gel­ten­den Höchst­bei­trags­grund­la­ge ab. Für bestimm­te Jahr­gän­ge ist ein Risi­ko­fak­tor vor­ge­se­hen. Für ab 1. Jänner 2005 gelegene Zeiten des Besuches einer Bil­dungs­ein­rich­tung kann eine Selbst­ver­si­che­rung in der Pen­si­ons­ver­si­che­rung ein­ge­gan­gen werden.

:: Nach­ge­kauf­te Schul‑, Studien- und Ausbildungszeiten

Für eine mittlere Schule (Fach­schu­le, Han­dels­schu­le…) können pro Schul­jahr 12 Monate nach­ge­kauft werden, ins­ge­samt höchs­tens 24 Monate. Für eine höhere Schule (Gym­na­si­um, HTL, HAK…) 36 Monate und für eine Hoch­schu­le oder Uni 6 Monate pro Semester, ins­ge­samt höchs­tens 72 Monate.

:: Kosten des Nachkaufes

Ein Studien- bzw. Aus­bil­dungs­mo­nat kostet EUR 583,68 und jeder sonstige Schul­mo­nat EUR 291,84. Für Personen, die vor dem 1. Jänner 1955 geboren sind und zum Zeit­punkt der Antrag­stel­lung bereits das 40. Lebens­jahr voll­endet haben, ver­teu­ert sich der Nachkauf durch einen so genann­ten “Risi­ko­zu­schlag”.

Antrag auf Nachkauf
nach Voll­endung des pro Schul­mo­nat pro Stu­di­en­mo­nat
40. Lebens­jah­res EUR 326,86 EUR 653,72
45. Lebens­jah­res EUR 391,07 EUR 782,13
50. Lebens­jah­res EUR 484,45 EUR 968,91
55. Lebens­jah­res EUR 647,88 EUR 1.295,77
60. Lebens­jah­res EUR 682,91 EUR 1.365,81

Für Ver­si­cher­te bestimm­ter Geburts­jahr­gän­ge (Frauen bis Jahrgang 1946, Männer bis Jahrgang 1941) werden Schul‑, Studien- und Aus­bil­dungs­zei­ten auch ohne nach­träg­li­chen Einkauf zur Erfül­lung der Anspruchs­vor­aus­set­zun­gen als Ersatz­zei­ten her­an­ge­zo­gen.
Der Nachkauf der Schul- und Stu­di­en­zei­ten ist bei der Pen­si­ons­ver­si­che­rungs­an­stalt (PVA) zu bean­tra­gen, eine Raten­zah­lung ist möglich. Die Auf­wen­dun­gen für den Nachkauf der Schul- und Stu­di­en­zei­ten sind — ohne Höhen­be­gren­zung — als Son­der­aus­ga­be absetz­bar. Bei Ein­mal­zah­lung kann auf Antrag die Ver­tei­lung auf 10 auf­ein­an­der folgende Jahre gestellt werden. Ob sich der Nachkauf von Schul- und Stu­di­en­zei­ten lohnt, sollte nur aufgrund einer Pen­si­ons­vor­aus­be­rech­nung bei der PVA ent­schie­den werden. Die Pen­si­ons­ver­si­che­rungs­trä­ger müssen von Amts wegen die Beiträge für nach­ge­kauf­te Schul‑, Studien- und Aus­bil­dungs­zei­ten zurück­zah­len, wenn sich diese Zeiten weder auf die Anspruchs­vor­aus­set­zun­gen noch auf die Pen­si­ons­hö­he aus­wir­ken.
Als Alter­na­ti­ve ist bei einem sehr hohen Nach­zah­lungs­be­trag eine Ver­an­la­gung in Wert­pa­pie­ren zu über­le­gen, da in diesem Fall die Liqui­di­tät erhalten bleibt, was bei den ent­rich­te­ten Bei­trä­gen nicht der Fall ist und deren Ren­ta­bi­li­tät vom erhöhten Pen­si­ons­be­zug für die Rest­le­bens­zeit abhängt.