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Sozi­al­rechts­än­de­rungs­ge­setz 2007 Formen der Frühpensionen

Kate­go­rien: Klienten-Info

November 2007 

:: Mel­de­vor­schrif­ten neu ab 1. Jänner 2008

Die Anmel­dung von Dienst­neh­mern (auch von fall­wei­se beschäf­tig­ten) kann entweder im elek­tro­ni­schen Wege, tele­fo­nisch oder mittels Telefax in fol­gen­den Schrit­ten erfolgen:

  • Min­dest­an­ga­ben-Anmel­dung vor Arbeits­an­tritt: Dienst­ge­ber-Kon­to­num­mer, Name des Arbeit­neh­mers samt Ver­si­che­rungs­num­mer bzw. Geburts­da­tum sowie Ort und Tag der Beschäftigungsaufnahme.
  • Voll­stän­di­ge-Anmel­dung: Die noch feh­len­den Daten müssen inner­halb von 7 Tagen ab Beginn der Pflicht­ver­si­che­rung (Beschäf­ti­gungs­auf­nah­me) nach­ge­reicht werden.
  • Abmel­dung: Diese muss binnen 7 Tagen nach dem Ende der Pflicht­ver­si­che­rung erfolgen. 
  • Sank­tio­nen für Verstöße gegen die Mel­de­vor­schrif­ten
    • Ver­fol­gungs­ver­jäh­rung: Ver­dop­pe­lung der Frist auf ein Jahr.
    • Geld­stra­fe: Bei wie­der­hol­ten Ver­stö­ßen maximal € 5.000,- (bisher € 3.630,-). Im Falle man­geln­der Straf­wür­dig­keit und bei erst­ma­li­ger Ver­let­zung kann die Strafe auf € 365,- her­ab­ge­setzt werden. 
    • Bei­trags­zu­schlä­ge: Bei Auf­de­ckung im Zuge einer Bei­trags­prü­fung sind folgende pau­scha­lier­te Zuschlä­ge vor­ge­se­hen: € 500,- pro nicht recht­zei­tig gemel­de­ter Person zusätz­lich € 800,- für den Prü­fungs­ein­satz. Auch diese können in berück­sich­ti­gungs­wür­di­gen Fällen gemil­dert werden oder entfallen.

:: Bei­trags­be­frei­un­gen bei Au-pair-Kräften

Sind die Vor­aus­set­zung für diese Tätig­keit gegeben, besteht Bei­trags­frei­heit für die volle freie Station samt Ver­pfle­gung, die vom Dienst­ge­ber geleis­te­ten Beiträge für eine private Kran­ken­ver­si­che­rung sowie die über­nom­men Kosten für die Teil­nah­me an Sprach­kur­sen und kul­tu­rel­len Ver­an­stal­tun­gen. Bleibt der Brut­to­lohn unter der Gering­fü­gig­keits­gren­ze (2007: € 341,16; 2008 vor­aus­sicht­lich: € 349,01), was in der Regel der Fall sein wird, sind ledig­lich die Beiträge zur gesetz­li­chen Unfall­ver­si­che­rung in der Höhe von 1,4% des Ent­gel­tes zu bezahlen.
Als Au-pair-Kräfte sind Personen defi­niert, die min­des­tens 18 und höchs­tens 28 Jahre alt und keine öster­rei­chi­schen Staats­bür­ger sind, in Öster­reich höchs­tens 12 Monate eine Beschäf­ti­gung im Haushalt einer Gast­fa­mi­lie — in deren Haus­ge­mein­schaft sie auf­ge­nom­men sind — ausüben und deren Kinder betreuen neben dem Bestre­ben der Ver­voll­komm­nung der Kennt­nis­se der deut­schen Sprache und dem Ken­nen­ler­nen der öster­rei­chi­schen Kultur. Die Aufnahme der Tätig­keit ist von der Gast­fa­mi­lie 2 Wochen vor dem Beginn der­sel­ben dem AMS anzu­zei­gen, welches eine Anzei­ge­be­stä­ti­gung ausstellt.

:: Mit­ver­si­che­rung einer in Haus­ge­mein­schaft lebenden Person

Eine nicht ver­wand­te in Haus­ge­mein­schaft lebende Person kann dann mit­ver­si­chert sein, wenn sie min­des­tens 10 Monate unent­gelt­lich den Haushalt geführt hat. Dabei soll es auch bleiben, wenn sie infolge Krank­heit etc. nicht mehr in der Lage sein sollte die Haus­halts­füh­rung, Kin­der­er­zie­hung oder Pflege des Ver­si­cher­ten zu übernehmen. 

:: Ver­bes­se­run­gen im Pensionsrecht

  • Früh­pen­si­on für Lang­zeit­ver­si­cher­te (Hackler)
    Männer können mit 60 Jahren (540 Bei­trags­mo­na­te), Frauen mit 55 Jahren (480 Bei­trags­mo­na­te) abschlags­frei in Pension gehen. Diese Regelung wäre Ende 2007 aus­ge­lau­fen. Sie wurde bis Ende 2010 ver­län­gert und kann von Männern, die bis 31. Dezember 1950 sowie Frauen, die bis 31. Dezember 1955 geboren sind, in Anspruch genommen werden, was einer Ver­län­ge­rung um ein halbes Jahr ent­spricht.
  • Schwer­ar­beits­pen­si­on
    Für Lang­zeit­ver­si­cher­te mit Schwer­ar­beit gilt die Begüns­ti­gung, wenn sie die Hälfte der Bei­trags­mo­na­te Schwer­ar­beit geleis­tet haben. Neu ist, dass der einmal erwor­be­ne Anspruch auch dann nicht mehr verloren geht, wenn die Früh­pen­si­on nicht gleich bei Erfül­lung der Anspruchs­vor­aus­set­zung ange­tre­ten wird.
  • “Kor­ri­dor­pen­si­on” als Früh­pen­si­on
    Diese können vor­läu­fig nur Männer ab dem 62. Lebens­jahr beziehen, weil Frauen ja noch bis 2024 schon ab 60 Jahren Alters­pen­si­on beziehen können. Vor­aus­set­zung ist der Erwerb von min­des­tens 450 Ver­si­che­rungs­mo­na­ten und keine pflicht­ver­si­cher­te Erwerbs­tä­tig­keit. Für jedes Jahr vor Errei­chen des 65. Lebens­jah­res kommt es zu einem Abschlag von der Pension. Dieser Abschlag wurde halbiert und zwar von bisher 0,35% auf 0,175% pro Monat. Bereits zuer­kann­te Pen­sio­nen werden neu berech­net, ohne dass ein Antrag erfor­der­lich ist.
  • Bei­trags­grund­la­gen­er­hö­hung für Kin­der­er­zie­he­rIn­nen, Prä­senz­die­ner und Zivil­dienst­leis­ten­der
    Die bisher starre Bei­trags­grund­la­ge von € 1.350,- wird mit Wirkung ab 1. Jänner 2006 mit der Auf­wer­tungs­zahl valo­ri­siert und beträgt für 2006 € 1.390,50 und für 2007 € 1.423,60 wodurch es zu einer Pen­si­ons­er­hö­hung kommt.
  • Frei­wil­li­ge Pen­si­ons­ver­si­che­rung für pfle­gen­de Ange­hö­ri­ge
    Personen, die einen nahen Ange­hö­ri­gen quasi haupt­be­ruf­lich pflegen, erhalten künftig nicht nur den fiktiven Dienst­ge­ber­an­teil, sondern bei Pfle­ge­stu­fe 4 für maximal 48 Monate auch den halben fiktiven Dienst­neh­mer­an­teil und bei Pfle­ge­stu­fe 5 den vollen Dienst­neh­mer­an­teil an Sozi­al­ver­si­che­rungs­bei­trä­gen vom Bund ersetzt.
  • Ausblick
    Offen sind derzeit die ange­streb­te Pen­si­ons­be­rech­nung aus dem Pen­si­ons­kon­to und die Reform des Inva­li­di­täts­be­grif­fes für die Erwerbs­un­fä­hig­keits­pen­si­on. Letztere wird auf Antrag vor­läu­fig für 2 Jahre gewährt, wenn die Vor­aus­set­zun­gen (Krank­heit, Behin­de­rung, Berufs­schutz etc.) vor­lie­gen und nach Ablauf dieser Zeit eva­lu­iert. Hin­sicht­lich der Berufs­schutz­be­stim­mung ist derzeit eine Reform in Arbeit, die eine Har­mo­ni­sie­rung zum Ziel hat. Der Zugang zur Inva­li­di­täts­pen­si­on soll für unge­lern­te Arbeiter, Bauern und Selb­stän­di­ge ver­bes­sert werden, da diese, im Unter­schied zu Ange­stell­ten, Beamten und Fach­ar­bei­tern, keinen Berufs­schutz genießen. Betref­fend die Ver­län­ge­rung der Früh­pen­si­on für Lang­zeit­ver­si­cher­te über den 31. Dezember 2010 hinaus ist zurzeit eine heftige Dis­kus­si­on entbrannt.

Bild: © stokkete — Fotolia