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Dienst­rei­se in Kom­bi­na­ti­on mit anschlie­ßen­dem Privataufenthalt

Kate­go­rien: Klienten-Info

März 2008 

Arbeit­neh­mer haben mitunter im Zuge von Dienst­rei­sen die Mög­lich­keit, an die Dienst­rei­se einen Urlaub anzu­hän­gen. Der Rückflug wird dabei vom Arbeit­ge­ber bezahlt (zum Teil auch für diesen vor­teil­haft, da am Wochen­en­de oftmals güns­ti­ge­re Flüge bezogen werden können). Der Umstand, dass an die Dienst­rei­se ein Urlaub ange­hängt wird bzw. die Rück­rei­se nicht auf direktem Weg erfolgt, hat keine Aus­wir­kun­gen auf die lohn­steu­er­freie Behand­lung des Rei­se­kos­ten­er­sat­zes beim Dienst­neh­mer bzw. auf die Abzugs­fä­hig­keit beim Arbeitgeber. 

Stren­ge­re Maßstäbe werden von der Finanz­ver­wal­tung bei Dienst­rei­sen von Geschäfts­füh­rern angelegt, da diese aufgrund ihrer Stellung in der Regel auf die Gestal­tung der Dienst­rei­se und den damit ver­bun­de­nen Urlaub Einfluss nehmen können. 

Bild: © Eisen­hans — Fotolia