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Höhere Nega­tiv­steu­er für Pendler für 2008 und 2009

Kate­go­rien: Klienten-Info

April 2008 

Für die Ver­an­la­gungs­zeit­räu­me 2008 und 2009 erhöht sich für Arbeit­neh­mer die mögliche Nega­tiv­steu­er (Steu­er­gut­schrift), sofern die Vor­aus­set­zun­gen für den Bezug des Pend­ler­pau­scha­les erfüllt sind. Die Decke­lung wird von 10% auf 15% bestimm­ter Wer­bungs­kos­ten (vor allem Sozi­al­ver­si­che­rung) ange­ho­ben, der Höchst­be­trag steigert sich von maximal € 200 auf € 240 pro Jahr. Nega­tiv­steu­er fällt an, wenn aufgrund der geringen Ein­künf­te keine (Lohn)Steuerbelastung eintritt, aber Abgaben an die Sozi­al­ver­si­che­rung ent­rich­tet wurden. Häufig davon betrof­fe­ne Gruppen sind Teil­zeit­be­schäf­tig­te, Lehr­lin­ge und gering­fü­gig Beschäf­tig­te. Die Nega­tiv­steu­er kann rück­wir­kend mit der Arbeit­neh­mer­ver­an­la­gung (Formular L1) vom Finanz­amt ein­ge­for­dert werden.

Bild: © Paul Bodea — Fotolia