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Kein sofor­ti­ger Gewinn aus der Kon­ver­tie­rung von Fremdwährungskrediten

Kate­go­rien: Klienten-Info

Mai 2008 

Fremd­wäh­rungs­kre­di­te erfreuen sich sowohl im privaten als auch im betrieb­li­chen Bereich trotz bestehen­der Risiken noch immer einer großen Beliebt­heit. Dabei ist es häufige Praxis, dass nach einer gewissen Laufzeit die Währung, in der die Rück­zah­lung zu erfolgen hat, vom Kre­dit­neh­mer geändert wird. Ein solcher Wechsel, z.B. von YEN zu Schwei­zer Franken, wird oft voll­zo­gen, wenn mit einer vor­teil­haf­ten Wech­sel­kurs­ent­wick­lung und ins­ge­samt güns­ti­ge­ren Kre­dit­fi­nan­zie­rung zu rechnen ist. Der VwGH (vom 15.1.2008, 2006/15/0116) setzte sich unlängst im Zusam­men­hang mit der Kon­ver­tie­rung einer Fremd­wäh­rungs­ver­bind­lich­keit mit der Frage aus­ein­an­der, ob eine Gewinn­rea­li­sie­rung und somit eine ein­kom­men­steu­er­li­che Erfas­sung bereits im Zeit­punkt der Kre­dit­kon­ver­tie­rung inner­halb der Fremd­wäh­run­gen gegeben ist oder aber erst bei der Kon­ver­tie­rung in Euro bzw. im Zeit­punkt der tat­säch­li­chen Kre­dit­til­gung eintritt.

Wird ein Fremd­wäh­rungs­dar­le­hen aus betrieb­li­chen Gründen auf­ge­nom­men und steht in der Folge fest, dass ein gerin­ge­rer Euro-Betrag auf­ge­wen­det werden muss, um das Fremd­wäh­rungs­dar­le­hen zu tilgen, so führt diese Ver­rin­ge­rung sowohl bei einer Ein­nah­men-Ausgaben-Rechnung als auch beim Betriebs­ver­mö­gens­ver­gleich grund­sätz­lich zu einer steu­er­pflich­ti­gen Betriebs­ein­nah­me. Aller­dings tritt die Steu­er­pflicht erst dann ein wenn fest­steht, dass diese Ver­mö­gens­ver­meh­rung end­gül­tig rea­li­siert ist. Das ist in der Regel aller­dings erst bei (end­gül­ti­ger, even­tu­ell auch nur teil­wei­ser) Tilgung der Fremd­wäh­rungs­ver­bind­lich­keit der Fall. Erst zu diesem Zeit­punkt stehe das Ver­hält­nis zur letzt­end­li­chen Bezugs­grö­ße der während der Kre­dit­lauf­zeit fest­ge­stell­ten Wert­ver­än­de­rung, nämlich der Hei­mat­wäh­rung (EUR), fest. Im privaten Bereich ist ein steu­er­pflich­ti­ger Spe­ku­la­ti­ons­ge­winn allen­falls denkbar, sofern eine Kon­ver­tie­rung zum Euro bzw. die Tilgung der Ver­bind­lich­keit inner­halb der ein­jäh­ri­gen Spe­ku­la­ti­ons­frist erfolgt.

Bild: © Anna Blau — BMF