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Die steu­er­li­che Behand­lung von Hos­pi­ta­li­ty Packages für die EURO 2008

Kate­go­rien: Klienten-Info

Mai 2008 

Die bevor­ste­hen­de hei­mi­sche Fußball-EM bietet für Unter­neh­men die Mög­lich­keit, spe­zi­el­le Mar­ke­ting­ak­ti­vi­tä­ten durch­zu­füh­ren und den Kontakt zu Geschäfts­freun­den oder poten­ti­el­len bzw. bereits bestehen­den Kunden zu inten­si­vie­ren. Soge­nann­te Hos­pi­ta­li­ty Packages, die aus Mar­ke­ting­zwe­cken unent­gelt­lich wei­ter­ge­ge­ben werden, können an die Wünsche der erwer­ben­den Unter­neh­men ange­passt werden und beinhal­ten im Regel­fall neben ent­spre­chen­den Ein­tritts­kar­ten für Spiele in Öster­reich ein kuli­na­ri­sches Rah­men­pro­gramm, Erin­ne­rungs­ge­schen­ke sowie auch den Zutritt zu Side-Events. Ertrag­steu­er­lich stellt sich die Frage, ob die Kosten für Hos­pi­ta­li­ty Packages bei dem Unter­neh­men Betriebs­aus­ga­ben dar­stel­len — aus umsatz­steu­er­li­cher Sicht gilt zu bedenken, ob die in Rechnung gestell­te Umsatz­steu­er als Vor­steu­er geltend gemacht werden kann.

Die Finanz­ver­wal­tung ver­gleicht die aus Mar­ke­ting­zwe­cken unent­gelt­li­che Wei­ter­ga­be eines Hos­pi­ta­li­ty Packages mit der wer­be­wirk­sa­men Bewir­tung im Rahmen eines betrieb­lich ver­an­lass­ten Events und erkennt pauschal 50% als Betriebs­aus­ga­ben an. Dem erwer­ben­den Unter­neh­men steht außerdem der volle Vor­steu­er­ab­zug zu — ein steu­er­pflich­ti­ger Eigen­ver­brauchs­tat­be­stand liegt nicht vor.

Bild: © dusk — Fotolia