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Finanz­ver­wal­tung fixiert die steu­er­li­che Behand­lung von Hos­pi­ta­li­ty Packages im Rahmen der EURO 2008

Kate­go­rien: Klienten-Info

Juni 2008 

Das BMF hat in einer Info vom 30.4.2008 die ertrag- wie umsatz­steu­er­li­che Behand­lung soge­nann­ter Hos­pi­ta­li­ty Tickets (pas­sen­der: Hos­pi­ta­li­ty Packages) klar­ge­stellt. Wie bereits in der letzten Ausgabe (Klienten-Info Mai 2008, “Die steu­er­li­che Behand­lung von Hos­pi­ta­li­ty Packages für die EURO 2008”) erwähnt, sind aus Mar­ke­ting­zwe­cken unent­gelt­lich an Geschäfts­freun­de wei­ter­ge­ge­be­ne Hos­pi­ta­li­ty Packages ertrag­steu­er­lich zu 50% als Betriebs­aus­ga­be abzugs­fä­hig und berech­ti­gen das Unter­neh­men überdies zum vollen Vor­steu­er­ab­zug (ohne Eigenverbrauchsbesteuerung).

Werden anstelle des Packages bloß Tickets für Spiele der EURO 2008 erworben und unent­gelt­lich an Geschäfts­part­ner über­las­sen, so können die Kosten nicht als Betriebs­aus­ga­be geltend gemacht werden, da von einem nicht­ab­zugs­fä­hi­gen Reprä­sen­ta­ti­ons­auf­wand aus­zu­ge­hen ist. Folglich ist auch kein Vor­steu­er­ab­zug möglich. Hingegen gelten die Ticket­kos­ten zur Gänze als Betriebs­aus­ga­be und erlauben den vollen Vor­steu­er­ab­zug, sofern sie im Rahmen einer Wer­be­maß­nah­me an Kunden verlost bzw. ver­gleich­bar unent­gelt­lich abge­ge­ben werden.

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