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Jugend­be­schäf­ti­gungs­pa­ket — Ände­run­gen bei neu begon­ne­nen Lehrverhältnissen


Juli 2008 

Das am 5.6.2008 im Natio­nal­rat beschlos­se­ne Jugend­be­schäf­ti­gungs­pa­ket bringt einige Neu­ig­kei­ten für Lehr­ver­hält­nis­se, die ab dem 28.6.2008 beginnen: 

  • Flexible Auf­lö­sung von Lehr­lings­ver­trä­gen: Waren Lehr­ver­hält­nis bisher de facto unkünd­bar, so besteht künftig für Lehrling und Arbeit­ge­ber zum Ende des ersten bzw. zweiten Lehr­jah­res die Mög­lich­keit, das Lehr­ver­hält­nis außer­or­dent­lich auf­zu­lö­sen. Zuvor muss aller­dings ein Media­ti­ons­ver­fah­ren (auf Kosten des Arbeit­ge­bers) zwischen Betrieb und Lehrling stattfinden. 
  • Lehr­lings­för­de­rung: Die der­zei­ti­ge För­de­rung nach §108f EStG in Höhe von 1.000 EUR je Kalenderjahr/Wirtschaftsjahr wird nur mehr für Lehr­ver­hält­nis­se gewährt, die vor dem 28.6.2008 begonnen haben. Die neue Basis­för­de­rung soll sich an der Höhe der Lehr­lings­ent­schä­di­gung ori­en­tie­ren und nach Jahren gestaf­felt sein. Daneben wird es auch För­de­run­gen für qua­li­täts­stei­gern­de Maß­nah­men, für Zusatz­aus­bil­dun­gen und für beson­ders guten Erfolg bei Lehr­ab­schluss­prü­fun­gen geben. Die genauen Rege­lun­gen finden sich derzeit noch in Aus­ar­bei­tung durch den För­de­rungs­aus­schuss beim Bun­des­be­rufs­aus­bil­dungs­bei­rat und sollten bis zur nächsten Ausgabe der Klienten-Info bekannt sein. 
  • Aus­bil­dungs­ga­ran­tie: Für Jugend­li­che bis 18 Jahre, die in der Wirt­schaft keine Lehr­stel­le finden, wird die Aus­bil­dung in einem über­be­trieb­li­chen Aus­bil­dungs­zen­trum garantiert. 
  • Ein­heit­li­che Anlauf­stel­le: Die Bei­hil­fen werden künftig zentral von den bei den Wirt­schafts­kam­mern ein­ge­rich­te­ten Lehr­lings­stel­len vergeben.

Bild: © Alt­erfal­ter — Fotolia