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Anspruchs­zin­sen ab 1. Oktober 2008 für Steu­er­rück­stän­de 2007


Oktober 2008 

Mit 1. Oktober 2008 beginnen für die zu diesem Zeit­punkt noch nicht ver­an­lag­ten ESt- und KSt-Ansprü­che des Ver­an­la­gungs­jah­res 2007 Anspruchs­zin­sen zu laufen. Die Zinsen betragen 5,7% p.a. und werden erst dann belastet, wenn sie 50 € über­stei­gen. Daraus errech­net sich ein zin­sen­frei­er Zeitraum nach der Formel (49,99 x  365) / (0,057 x erwar­te­te Nach­zah­lung). Sollen die Anspruchs­zin­sen ver­mie­den werden, ist eine Anzah­lung unter der Bezeich­nung “E 1–12/2007” bzw. “K 1–12/2007” zu ent­rich­ten. Eine recht­zei­ti­ge Abgabe der Steu­er­erklä­rung kann das Ent­ste­hen von Zinsen nicht mit Sicher­heit ver­mei­den, da die Ver­zö­ge­rung des Steu­er­be­schei­des zulasten des Steu­er­pflich­ti­gen geht. Für Steu­er­gut­ha­ben gilt übrigens eben­falls der Zinssatz von 5,7% und stellt somit eine attrak­ti­ve Ver­zin­sung dar. Durch hohe Anzah­lun­gen können jedoch keine Zinsen lukriert werden. Nach­for­de­rungs­zin­sen sind ertrag­steu­er­lich nicht abzugs­fä­hig; Gut­schrifts­zin­sen sind nicht ertragsteuerpflichtig.

Bild: © Klaus Eppele — Fotolia