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Über­sicht über die neuen Größenklassen

Kate­go­rien: Klienten-Info , Ver­mie­ter-Info

Oktober 2008 

Durch die Anhebung der Grö­ßen­klas­sen um mehr als 30% werden zahl­rei­che bisher mit­tel­gro­ße Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten künftig als klein ein­zu­stu­fen sein. Dadurch fällt die Ver­pflich­tung zur Abschluss­prü­fung sowie zur Erstel­lung eines Lage­be­rich­tes weg. 

Die Zuord­nung zu einer Grö­ßen­klas­se besteht immer dann, wenn min­des­tens zwei der drei genann­ten Merkmale über­schrit­ten werden:

Ein­zel­ab­schluss
Bilanz­sum­me
in Mio €
Umsatz­er­lö­se
in Mio €
Arbeit­neh­mer
Kleine Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten
4,84
9,68
bis 50
Mit­tel­gro­ße Kapitalgesellschaften
19,25
38,5
bis 250
Große Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten Bei Über­schrei­ten mind. 2 der 3 genann­ten Kri­te­ri­en für mit­tel­gro­ße Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten oder Begebung von Aktien an einem gere­gel­ten Markt.

Auch für die Ver­pflich­tung zur Erstel­lung von Kon­zern­ab­schlüs­sen wurden die Grenzen um rd. 20% angehoben.

Kon­zern­ab­schluss
Bilanz­sum­me
in Mio €
Umsatz­er­lö­se
in Mio €
Arbeit­neh­mer
Kumu­lier­te Jah­res­ab­schlüs­se (Brut­to­me­tho­de)
21
42
bis 250
Kon­so­li­dier­te Jah­res­ab­schlüs­se (Net­to­me­tho­de)
17,5
35
bis 250

Die Rechts­fol­gen der Grö­ßen­merk­ma­le treten ab dem fol­gen­den Geschäfts­jahr ein, wenn diese Merkmale an den Abschluss­stich­ta­gen von zwei auf­ein­an­der fol­gen­den Geschäfts­jah­ren  über­schrit­ten bzw. nicht mehr über­schrit­ten werden (Beob­ach­tungs­zeit­raum). Die Anhebung der Schwel­len­wer­te ist auf Geschäfts­jah­re anzu­wen­den, die nach dem 31.12.2007 beginnen. Der Beob­ach­tungs­zeit­raum gilt rück­wir­kend. War daher eine Gesell­schaft in den Jahren 2006 und 2007 unter Bedacht­nah­me auf die neuen Grö­ßen­merk­ma­le als kleine GmbH ein­zu­stu­fen, fällt bereits 2008 die Pflicht zur Abschluss­prü­fung weg.

Bild: © sergign — Fotolia