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Die Weichen für die (erwei­ter­te) steu­er­li­che Absetz­bar­keit von Spenden sind gestellt

Kate­go­rien: Klienten-Info

Januar 2009 

Rück­wir­kend ab 1. Jänner 2009 sollen Spenden für mild­tä­ti­ge (kari­ta­ti­ve) Zwecke und für Ent­wick­lungs­ar­beit – nicht aber z.B. für Tier­schutz- und Umwelt­or­ga­ni­sa­tio­nen – steu­er­lich absetz­bar gemacht werden. Private können demnach maximal Spenden in Höhe von 10% des Ein­kom­mens geltend machen, bei Firmen, Insti­tu­tio­nen und Stif­tun­gen liegt die Grenze bei höchs­tens 10% des Vor­jah­res­ge­winns. Die Neu­re­ge­lung soll Ende März bzw. Anfang April 2009 Gesetz werden und dehnt die bereits geltende Abzugs­fä­hig­keit von Spenden aus dem Betriebs­ver­mö­gen an z.B. Museen deutlich aus. Spenden im Rahmen der Aktion „Licht ins Dunkel 2008“ können eben­falls im Jahr 2009 von der Steuer abge­setzt werden, sofern die Ein­zah­lung (z.B. per Erlag­schein) erst 2009 erfolgt.

Seitens der begüns­tig­ten Hilfs­or­ga­ni­sa­tio­nen ist ein Nachweis über eine zumin­dest bereits drei­jäh­ri­ge kari­ta­ti­ve Tätig­keit zu erbrin­gen. Darüber hinaus ist die jähr­li­che Vorlage von durch einen Wirt­schafts­prü­fer tes­tier­ten Jah­res­ab­schlüs­sen Vor­aus­set­zung. Es ist nicht aus­zu­schlie­ßen, dass in den nächsten Jahren die Liste der spen­den­be­güns­tig­ten Orga­ni­sa­tio­nen erwei­tert wird.

Bild: © gmg9130 — Fotolia