News
Immer aktuell

Klienten-Info

Klienten-Info — Archiv

Pro­vi­sio­nen bei Haus­ver­si­che­run­gen durch Immo­bi­li­en­ver­wal­ter sind umsatzsteuerfrei

Kate­go­rien: Klienten-Info

Mai 2009 

Haus­ver­wal­tun­gen (Immo­bi­li­en­ver­wal­ter) über­neh­men oftmals auch die Ver­mitt­lung von Ver­si­che­run­gen im Zusam­men­hang mit von ihnen betreu­ten Objekten und erhalten dafür von der Ver­si­che­rung eine Pro­vi­si­ons­zah­lung. Für die Ver­si­che­rungs­neh­mer kann dies prak­tisch sein, wenn die Haus­ver­wal­tung bei der Betreu­ung von Scha­dens­fäl­len und –mel­dun­gen unter­stüt­zend mitwirkt. Der VwGH hat in seinem Erkennt­nis vom 18.11.2008 (GZ 2006/15/0143) entgegen früherer Ansich­ten klar­ge­stellt, dass vom Immo­bi­li­en­ver­wal­ter ver­ein­nahm­te Pro­vi­si­ons­zah­lun­gen im Zusam­men­hang mit (der Ver­mitt­lung von) Ver­si­che­run­gen umsatz­steu­er­frei sind. Bei dieser dem Gemein­schafts­recht ent­spre­chen­den Aus­le­gung ist zu beachten, dass dies nur bei Ver­si­che­run­gen für fremde Gebäude gilt, nicht aber für solche, die im Eigentum der Haus­ver­wal­tung stehen. Die Haus­ver­wal­tung ist dann nämlich einem Ver­si­che­rungs­mak­ler ver­gleich­bar. Hingegen kommt eine erhal­te­ne Pro­vi­si­on für die Ver­si­che­rung des im Eigentum der Haus­ver­wal­tung ste­hen­den Gebäudes einem Preis­nach­lass und keinem Leis­tungs­ent­gelt gleich (nicht umsatz­steu­er­bar und daher eben­falls keine USt). Die geän­der­te Rechts­an­sicht und somit Umsatz­steu­er­frei­heit ist auf alle noch nicht rechts­kräf­ti­gen Fälle anzu­wen­den und auch bei schon rechts­kräf­tig ver­an­lag­ten Fällen kann bis zum Ablauf der Ver­jäh­rungs­frist ein Antrag auf Bescheid­auf­he­bung gestellt werden. 

Bild: © dusk — Fotolia