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Kurzinfo: Ende Sep­tem­ber endet die Frist für Herabsetzungsanträge

Kate­go­rien: Klienten-Info

Sep­tem­ber 2010 

Bis spä­tes­tens 30. Sep­tem­ber 2010 können noch Her­ab­set­zungs­an­trä­ge für die Vor­aus­zah­lun­gen 2010 für Ein­kom­men- und Kör­per­schaft­steu­er beim zustän­di­gen Finanz­amt gestellt werden. Wesent­li­che Bestand­tei­le eines solchen Antrags sind die schlüs­si­ge Begrün­dung der gewünsch­ten Her­ab­set­zung der Vor­aus­zah­lung sowie eine Pro­gno­se­rech­nung, in der das vor­aus­sicht­li­che Ein­kom­men nach­ge­wie­sen werden kann. Um eine Nach­zah­lung im Zuge der Ver­an­la­gung 2010 oder Anspruchs­zin­sen zu ver­mei­den, sollte die Pro­gno­se­rech­nung jeden­falls rea­lis­tisch gestal­tet sein.

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