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Ver­spä­te­te Offen­le­gung des Jah­res­ab­schlus­ses im Fir­men­buch wird künftig teuer

Kate­go­rien: Klienten-Info

Januar 2011 

Die von den Fir­men­buch­ge­rich­ten in der Praxis teil­wei­se tole­rier­te Vor­ge­hens­wei­se von Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten, den Jah­res­ab­schluss erst nach mehr­ma­li­ger Auf­for­de­rung zur Offen­le­gung ein­zu­rei­chen, wird künftig wohl der Ver­gan­gen­heit ange­hö­ren. Verstöße gegen die Ein­hal­tung der Offen­le­gungs­pflich­ten (Ein­rei­chung Jah­res­ab­schluss samt Lage­be­richt beim Fir­men­buch inner­halb von 9 Monaten nach dem Bilanz­stich­tag) (siehe KI 09/10) werden ab 1.1.2011 nämlich wie folgt geahndet:

  • Zwin­gen­de Strafe von 700 € für jeden Geschäftsführer/Vorstand und auch die Gesell­schaft, wenn eine Kapi­tal­ge­sell­schaft den Jah­res­ab­schluss samt Lage­be­richt (falls Pflicht zur Erstel­lung eines solchen besteht) nicht binnen 9 Monaten nach dem Bilanz­stich­tag einreicht.
  • Bei kleinen Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten kommt es alle zwei Monate zu einer Strafe von weiteren 700 €, wenn der Jah­res­ab­schluss wei­ter­hin nicht ein­ge­reicht wird. Organe von mit­tel­gro­ßen Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten müssen 2.100 € zahlen und Organe von großen Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten sogar 4.200 €.

Die Organ­stra­fen sind zwingend zu ver­hän­gen. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn das zur Ein­rei­chung ver­pflich­te­te Organ offen­kun­dig durch ein unvor­her­ge­se­he­nes oder unab­wend­ba­res Ereignis an der frist­ge­rech­ten Offen­le­gung gehin­dert war. Gegen eine ver­häng­te Zwangs­stra­fe kann binnen 14 Tagen Ein­spruch erhoben werden. In diesem Fall kommt es zur Ein­lei­tung des ordent­li­chen Zwangsstrafverfahrens. 

Achtung: die neuen Zwangs­straf­be­stim­mun­gen umfassen auch Jah­res­ab­schlüs­se, die bereits hätten ver­öf­fent­licht werden müssen. Bis zum 28.2.2011 können aller­dings unter­las­se­ne Offen­le­gun­gen noch straf­frei nach­ge­holt werden. Es emp­fiehlt sich daher umgehend zu prüfen, ob in der Ver­gan­gen­heit alle Offen­le­gungs­ver­pflich­tun­gen erfüllt wurden. 

Bild: © Eisen­hans — Fotolia