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Ver­schie­bung der Ein­he­bung der Wert­pa­pier-KESt angekündigt

Kate­go­rien: Klienten-Info

Juni 2011 

Seitens des Finanz­mi­nis­te­ri­ums wurde ange­kün­digt, das Beginn­da­tum für die Ein­he­bung der Wert­pa­pier-KESt vom 1. Oktober 2011 auf 1. April 2012 zu ver­schie­ben. Grund dafür sollen ins­be­son­de­re ver­fas­sungs­recht­li­che Bedenken sein, zumal mehrere der künftig zur Abwick­lung der Wert­pa­pier-KESt ver­pflich­te­ten Banken bereits eine Ver­fas­sungs­be­schwer­de ein­ge­bracht hatten. Mit der sechs­mo­na­ti­gen Ver­schie­bung des Umstel­lungs­zeit­punkts soll ver­fas­sungs­recht­li­chen Bedenken gegen die Ange­mes­sen­heit des Zeit­rah­mens für die tech­ni­sche Umset­zung der neu ein­ge­führ­ten KESt-Bestim­mun­gen Rechnung getragen werden.

Seit Jänner 2011 fällt für Gewinne aus Wert­pa­pie­ren ohne Frist eine 25%ige Steuer an (besteu­ert werden rea­li­sier­te Kurs­ge­win­ne von Aktien, Anleihen, Wert­pa­pier- und Immo­bi­li­en­fonds sowie Deri­va­ten). Zuvor waren die Gewinne aus dem Verkauf von im Pri­vat­ver­mö­gen gehal­te­nen Wert­pa­pie­ren nur inner­halb der ein­jäh­ri­gen Spe­ku­la­ti­ons­frist steuerpflichtig.

Bild: © Supe­rin­go — Fotolia