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Ver­fas­sungs­ge­richts­hof kippt Pau­scha­lie­rung für Gaststätten


Mai 2012 

Der VfGH hat die Pau­scha­lie­rungs­ver­ord­nung für Gast­stät­ten und Beher­ber­gungs­be­trie­be als geset­zes­wid­rig auf­ge­ho­ben. Die Auf­he­bung tritt mit 31.12.2012 in Kraft. Bis zu diesem Zeit­punkt wurde dem Gesetz­ge­ber eine Repa­ra­tur­frist zugestanden. 

Gemäß der Gast­stät­ten­pau­scha­lie­rungs-Ver­ord­nung konnten Gast­stät­ten und Beher­ber­gungs­be­trie­be ihren Gewinn ver­ein­facht mit einem Durch­schnitts­satz von 2.180 € zuzüg­lich 5,5% der Betriebs­ein­nah­men inklu­si­ve Umsatz­steu­er ermit­teln. Vor­aus­set­zung war u.a., dass keine Ver­pflich­tung zur Buch­füh­rung besteht und auch nicht frei­wil­lig Bücher geführt werden. Zusätz­lich darf der Umsatz des vor­an­ge­gan­gen Jahres nicht 255.000 € über­schrei­ten. Der so anstelle einer Ein­nah­men-Ausgaben-Rechnung ermit­tel­te Gewinn muss zumin­dest 10.900 € betragen, ein zusätz­li­cher Betriebs­aus­ga­ben­ab­zug ist nicht zulässig.

Der VfGH hat die Ver­ord­nung als gesetz­wid­rig ein­ge­stuft, da der auf ihrer Grund­la­ge ermit­tel­te Gewinn­be­trag in einer großen Anzahl von Fällen nicht den wirt­schaft­li­chen Ver­hält­nis­sen ent­spricht. Die in den Anwen­dungs­be­reich der Ver­ord­nung fal­len­den Betriebe weisen nach Ansicht des VfGH sehr unter­schied­li­che Ausgaben- und Ertrags­struk­tu­ren aus, so dass eine gerechte Besteue­rung auf Basis der Ver­ord­nung nicht möglich ist. Neben der ertrag­steu­er­li­chen Gewinn­ermitt­lung ergeben sich auch Aus­wir­kun­gen auf die Ermitt­lung der Vor­steu­er­be­trä­ge anhand von Durch­schnitts­sät­zen, die eben­falls auf der nun gesetz­wid­ri­gen Ver­ord­nung basierte. 

Für die Praxis bringt diese Ent­schei­dung einiges an Rechts­un­si­cher­heit, zumal noch nicht absehbar ist wie die Nach­fol­ge­re­ge­lung aussehen wird. Betriebe, die bisher die Pau­scha­lie­rungs­ver­ord­nung ange­wen­det haben, wären – falls es zu keiner ähn­li­chen Nach­fol­ge­re­ge­lung kommt – daher ab 2013 ver­pflich­tet, neben den Auf­zeich­nun­gen über die Umsätze auch genaue Auf­zeich­nun­gen über die Ausgaben zu führen. Bei vielen Betrof­fe­nen (ins­be­son­de­re bei jenen, mit einer güns­ti­gen Aus­ga­ben­struk­tur) könnte somit ab 2013 auch eine deut­li­che Steu­er­erhö­hung drohen. 

Bild: © Klaus Eppele — Fotolia