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Abzugs­fä­hig­keit von Finan­zie­rungs­kos­ten bei Anschaf­fung von Beteiligungen

Kate­go­rien: Klienten-Info

Mai 2014 

Bis 2005 waren Zinsen und andere Finan­zie­rungs­kos­ten, die im Zusam­men­hang mit der Anschaf­fung von Anteilen an in- und aus­län­di­schen Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten anfielen, steu­er­lich nicht abzugs­fä­hig. Mit dem Steu­er­re­form­ge­setz 2005 wurde in § 11 Abs. 1 Z 4 KStG die Abzugs­fä­hig­keit für Zinsen im Zusam­men­hang mit der Fremd­fi­nan­zie­rung des Erwerbes von Kapi­tal­an­tei­len im Sinne des § 10 KStG (soweit sie zum Betriebs­ver­mö­gen gehören) zuge­las­sen.

Nach der bis­he­ri­gen Ver­wal­tungs­pra­xis der Finanz­be­hör­den beschränk­ten sich die abzugs­fä­hi­gen Auf­wen­dun­gen aller­dings auf Zinsen im engeren Sinn, sodass Bank­spe­sen, Bürgschafts‑, Kre­dit­be­reit­stel­lungs- und sonstige Geld­be­schaf­fungs­kos­ten nicht als abzugs­fä­hi­ge Auf­wen­dun­gen aner­kannt wurden. Die Finanz­ver­wal­tung leitete diese Sicht­wei­se aus einer im sei­ner­zei­ti­gen Gesetz­ge­bungs­pro­zess vor­ge­nom­me­nen Änderung ab, da im Begut­ach­tungs­ent­wurf von „Kosten der Fremd­fi­nan­zie­rung“, im letzt­end­li­chen Geset­zes­text aber von „Zinsen“ die Rede war.

Der VwGH (GZ 2011/15/0199 vom 27.2.2014) hat nun ent­schie­den, dass eine der­ar­ti­ge Ein­schrän­kung nicht sach­ge­recht ist. Auf Basis der erläu­tern­den Bemer­kun­gen ist nach Ansicht des VwGH davon aus­zu­ge­hen, dass mit der Bestim­mung trotz Steu­erneu­tra­li­tät der lau­fen­den Betei­li­gungs­er­trä­ge eine Abzugs­fä­hig­keit von Finan­zie­rungs­kos­ten als Betriebs­aus­ga­be gewollt ist. Der Begriff der „Finan­zie­rungs­kos­ten“ umfasst aber nicht nur Zinsen im engeren Sinn sondern auch Bereit­stel­lungs­ge­büh­ren und andere Geld­be­schaf­fungs­kos­ten, sodass diese eben­falls steu­er­lich geltend gemacht werden können. Bei Geld­be­schaf­fungs­kos­ten ist nach § 6 Z 3 EStG jedoch eine Ver­tei­lung über die Kre­dit­lauf­zeit zu berück­sich­ti­gen. Die Ent­schei­dung des VwGH ist positiv zu werten und schafft Dis­kus­sio­nen hin­sicht­lich Abgren­zungs­pro­ble­men oder Ver­schie­bun­gen zwischen Zinsen und anderen Finan­zie­rungs­kos­ten aus der Welt.

Bild: © Boggy — Fotolia