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Kurz-Info: Antrag­lo­se Fami­li­en­bei­hil­fe bei Geburt eines Kindes

Kate­go­rien: Klienten-Info

August 2015 

Seit Mai 2015 ist es unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen möglich, dass die Fami­li­en­bei­hil­fe für ein Kind, welches im Inland geboren wurde — ohne Antrag der Eltern und somit gleich­sam auto­ma­tisch – an die Eltern aus­ge­zahlt wird. Not­wen­dig dafür ist, dass das Finanz­amt basie­rend auf Per­so­nen­stands­da­ten (Stan­des­amt) die Vor­aus­set­zun­gen für das Vor­lie­gen der Fami­li­en­bei­hil­fe prüfen kann. Im Ide­al­fall werden die Eltern über den Fami­li­en­bei­hil­fe­an­spruch ihres Kindes infor­miert und gleich­zei­tig wird ihnen die Fami­li­en­bei­hil­fe wie auch der Kin­der­ab­setz­be­trag über­wie­sen. Sollten dem Finanz­amt wichtige Infor­ma­tio­nen, wie z.B. die Kon­to­da­ten, fehlen, so wird dies in dem Infor­ma­ti­ons­schrei­ben ange­merkt. Die Eltern müssen jedoch selbst dann keinen Antrag auf Aus­zah­lung der Fami­li­en­bei­hil­fe stellen, sondern ledig­lich die gewünsch­ten Infor­ma­tio­nen bereitstellen. 

Bild: © sergign — Fotolia