News
Immer aktuell

Klienten-Info

Klienten-Info — Archiv

Kurz-Info: Wieder 10% Umsatz­steu­er auf Beherbergungsleistungen


April 2018 

Am 21. März 2018 hat der Natio­nal­rat beschlos­sen, den Umsatz­steu­er­satz auf Leis­tun­gen von Beher­ber­gungs- und Cam­ping­um­sät­zen von 13% auf 10% zu senken. Durch das Steu­er­re­form­ge­setz 2015/2016 war der Steu­er­satz für die Beher­ber­gung erst von 10% auf 13% ange­ho­ben worden. Eine komplexe Auf­tei­lung eines pau­scha­len Entgelts für Beher­ber­gung (bisher 13%) und Ver­kös­ti­gung (wei­ter­hin 10%) war die Folge. Durch die jüngste Geset­zes­än­de­rung wurde die umsatz­steu­er­li­che Behand­lung für “Näch­ti­gun­gen” wieder etwas ver­ein­facht, da nun der 10%ige Steu­er­satz auf beide Leis­tungs­kom­po­nen­ten anwend­bar ist. Die Steu­er­satz­sen­kung soll aber nicht nur der Ver­wal­tungs­ver­ein­fa­chung dienen, sondern auch die Wett­be­werbs­po­si­ti­on des öster­rei­chi­schen Tou­ris­mus ver­bes­sern.

Der wieder ermä­ßig­te Steu­er­satz von 10% ist jedoch nicht sofort anwend­bar, sondern erstmals auf Umsätze und sonstige Sach­ver­hal­te, die nach dem 31. Oktober 2018 aus­ge­führt werden bzw. sich danach ereignen. Wer sich nun auf den güns­ti­ge­ren Steu­er­satz für die nächste Urlaubs­sai­son gefreut hat, muss sich noch bis zum Win­ter­ur­laub 2018/19 gedulden.

Bild: © John Hurst — Fotolia