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Kurz-Info: Hand­lungs­be­darf bei WiEReG und DSGVO

Kate­go­rien: Klienten-Info

Mai 2018 

Im Mai besteht Hand­lungs­be­darf für Unter­neh­men (sofern nicht bereits erledigt) im Zusam­men­hang mit dem Wirt­schaft­li­che Eigen­tü­mer Regis­ter­ge­setz (WiEReG) und mit der Daten­schutz-Grund­ver­ord­nung (DSGVO). Bis zum 1. Juni 2018 muss nämlich die erst­ma­li­ge Meldung der wirt­schaft­li­chen Eigen­tü­mer für bestehen­de Rechts­trä­ger erfolgen. Die Meldung erfolgt durch das Unter­neh­men selbst über das Unter­neh­mens­ser­vice­por­tal (USP) und kann ab 2. Mai auch von berufs­mä­ßi­gen Par­tei­en­ver­tre­tern (z.B. Steu­er­be­ra­ter und Wirt­schafts­prü­fer) durch­ge­führt werden. Bei Nicht- oder Falsch­mel­dung drohen hohe Geld­stra­fen (siehe auch KI 09/17). Weitere Infos finden sich auch unter www.bmf.gv.at/wiereg.

Hohe Strafen drohen auch bei Ver­stö­ßen gegen die (euro­päi­sche) Daten­schutz-Grund­ver­ord­nung, die am 25. Mai 2018 Geltung erlangen wird. Ab dann müssen Unter­neh­men ihre per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten­ver­ar­bei­tung ‑davon betrof­fen sind etwa Kun­den­stamm­da­ten, Rech­nungs- oder Lie­fe­ran­ten­da­ten — an die neue Rechts­la­ge ange­passt haben. Wichtige Elemente sind u.a. ein Ver­zeich­nis von Ver­ar­bei­tungs­tä­tig­kei­ten, die Ernen­nung eines Daten­schutz­be­auf­trag­ten wie auch die Berück­sich­ti­gung von Infor­ma­ti­ons­pflich­ten und Betrof­fe­nen­rech­ten (sieh auch KI 12/17).

Bild: © mapoli-photo — Fotolia