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Erhöhung der NoVA bei Neu­wa­gen­käu­fen seit 1. Sep­tem­ber 2018

Kate­go­rien: Klienten-Info

Oktober 2018 

Eine EU-weite Änderung beim Mess­ver­fah­ren für Abgas- und Ver­brauchs­wer­te führt dazu, dass bei dem nunmehr seit 1.9.2018 zwingend anzu­wen­den­den WLTP-Ver­fah­ren (World­wi­de har­mo­ni­zed Light vehicles Test Pro­ce­du­re) um durch­schnitt­lich 20% höhere Werte gemessen werden. Da der Emis­si­ons­wert die Bemes­sungs­grund­la­ge für die NoVA bildet, kommt es dadurch faktisch zu einer Steu­er­erhö­hung. Über­schlä­gi­ge Schät­zun­gen gehen von einer 2 bis 3 Pro­zent­punk­te höheren NoVA aus. Bei einem bisher 32.700 € teuren PKW bedeutet dies etwa eine zusätz­li­che NoVA von 900 € und einen Anstieg des Preises auf 33.600 € für dasselbe Fahrzeug.

Aus­wir­kun­gen können sich aber auch auf die Bemes­sungs­grund­la­ge für den Sach­be­zug bei Fir­men­au­tos ergeben, wenn dadurch der Grenz­wert von 124g/km über­schrit­ten wird. In diesem Fall sind dann 2% statt 1,5% der Anschaf­fungs­kos­ten als monat­li­cher Sach­be­zug zu ver­steu­ern bzw. der Sozi­al­ver­si­che­rung zu unter­wer­fen. Nicht betrof­fen sind Gebraucht­fahr­zeu­ge, die eine Erst­zu­las­sung vor dem 1.9.2018 auf­wei­sen. Bei diesen kann wei­ter­hin nach dem bis­he­ri­gen Ver­fah­ren gemessen werden.

Bild: © sta­del­pe­ter — Fotolia