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Kurz-Info: Kurz­ar­beit Phase III ab 1. Oktober 2020

Kate­go­rien: Klienten-Info

Oktober 2020 

Phase III der Kurz­ar­beit beginnt mit 1. Oktober 2020 und umfasst den Zeitraum 1. Oktober 2020 bis 31. März 2021. Phase III kann dabei eine Ver­län­ge­rung zu Phase II dar­stel­len oder auch in Form eines Erst­an­trags in Anspruch genommen werden. Die Min­dest­ar­beits­zeit wurde auf 30% ange­ho­ben und die Arbeit­neh­mer erhalten wei­ter­hin 80% bis 90% ihres Net­to­ein­kom­mens. Für weitere Infos siehe auch KI 08/20.

Bild: © sergign — Fotolia