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Zuschüs­se für ener­gie­in­ten­si­ve Unternehmen

Kate­go­rien: Klienten-Info

Oktober 2022 

Der dra­ma­ti­sche Anstieg bei den Ener­gie­kos­ten stellt fast alle Unter­neh­men vor massive Kos­ten­stei­ge­run­gen. Eine teil­wei­se Abfe­de­rung sollen die Maß­nah­men aus dem bereits beschlos­se­nem Unter­neh­mens-Ener­gie­kos­ten­zu­schuss­ge­setz — UEZG — bringen. Ziel ist die Unter­stüt­zung von “ener­gie­in­ten­si­ven Unter­neh­men”. Als solche gelten Unter­neh­men, bei denen sich die Energie- oder Strom­be­schaf­fungs­kos­ten auf min­des­tens 3,0 % des Pro­duk­ti­ons­wer­tes bzw. Umsatzes belaufen.

Unter “Pro­duk­ti­ons­wert” ist der Umsatz, berei­nigt um Bestands­ver­än­de­run­gen bei fertigen und unfer­ti­gen Erzeug­nis­sen und zum Wie­der­ver­kauf erwor­be­ne Waren und Dienst­leis­tun­gen minus Käufe von Waren und Dienst­leis­tun­gen zum Wie­der­ver­kauf, zu ver­ste­hen. Es handelt sich somit um eine Art “Roh­ertrag”. Erste Details zu den antrags­be­rech­tig­ten Unter­neh­men aus der För­de­rungs­richt­li­nie sind bereits bekannt.

Die För­de­rung richtet sich an ener­gie­in­ten­si­ve, gewerb­li­che und gemein­nüt­zi­ge Unter­neh­men und unter­neh­me­ri­sche Bereiche von gemein­nüt­zi­gen Vereinen. Nicht för­de­rungs­fä­hig sind ener­gie­pro­du­zie­ren­de und mine­ral­ver­ar­bei­ten­de Unter­neh­men oder die land- und forst­wirt­schaft­li­che Urpro­duk­ti­on. Die För­de­rung ist auch an die Umset­zung von Ener­gie­spar­maß­nah­men geknüpft. So ist vor­ge­se­hen, dass bis zum 31.3.2023 Ener­gie­spar­maß­nah­men im Bereich der Beleuch­tung und Heizung im Außen­be­reich gesetzt werden müssen, um die För­de­rung erhalten zu können.

Geför­dert werden Mehr­kos­ten für den betriebs­ei­ge­nen Ver­brauch von Strom, Treib­stof­fen und Gas bis maximal 400.000 € pro Unter­neh­men. Abhängig von der Betrof­fen­heit und der Branche des betref­fen­den Unter­neh­mens kann die För­de­rung für Strom und Erdgas auch höher aus­fal­len. Sitz oder Betriebs­stät­te in Öster­reich sind dabei eine Vor­aus­set­zung. Die För­de­run­gen beziehen sich auf Ener­gie­auf­wen­dun­gen, die im Zeitraum zwischen 1.2.2022 und 30. Sep­tem­ber 2022 anfallen.

Mit der Abwick­lung der Zuschüs­se wird die Austria Wirt­schafts­ser­vice GmbH (aws) beauf­tragt. Wir werden Sie über weitere Details auf dem Lau­fen­den halten.

Bild: © Adobe Stock — Wolfilser