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Coro­na­vi­rus: Här­te­fall­fonds Phase II — Verbesserungen


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Coro­na­vi­rus: Här­te­fall­fonds Phase II — Verbesserungen

[Stand 27.04.2020]

Seit 20. April läuft die Phase 2 des Här­te­fall­fonds. Ins­ge­samt können bis zu 6.000 Euro über die Wirt­schafts­kam­mer bean­tragt werden. Für die zweite Phase erwei­tert die Bun­des­re­gie­rung jetzt die Kriterien.

Erwei­te­rung des Betrachtungszeitraumes

Der drei­mo­na­ti­ge Betrach­tungs­zeit­raum des Umsatz­rück­gangs (min­des­tens 50%) wird um weitere drei Monate bis zum 15.09.2020 (bisher 16.03. — 15.06.2020) ver­län­gert. Dadurch werden auch Unter­neh­men anspruchs­be­rech­tigt, die zB im März oder April noch Zah­lungs­ein­gän­ge hatten und daher erst später einen Umsatz­ein­bruch erleiden. 

Der Anspruch besteht wei­ter­hin für drei Monate, jedoch ent­schei­det der För­der­wer­ber, in welchen drei (nicht zwingend auf­ein­an­der fol­gen­den) Monaten man die Unter­stüt­zung beantragt.

Unter­stüt­zung für Jungunternehmen

Jung­un­ter­neh­mer (gegrün­det nach dem 1.1.2020) hatten — mangels Ein­kom­men­steu­er­be­scheid — bisher schon die Mög­lich­keit pauschal 500 Euro zu erhalten.

In Phase II wird diese Regelung auf Jung­un­ter­neh­mer aus­ge­dehnt, die nach dem 1.1.2018 (bisher 1.1.2020) gegrün­det wurden, wenn der Entgang des Net­to­ein­kom­mens plau­si­bel dar­ge­stellt werden kann.

Jung­un­ter­neh­mer mit Gewinnen haben wei­ter­hin die Mög­lich­keit bis zu 2.000 Euro pro Monat zu erhalten.

Ein­füh­rung einer Mindestförderhöhe

In Phase II gibt es für alle Anspruchs­be­rech­tig­ten ab sofort eine Min­dest­för­der­hö­he von 500 Euro pro Monat.

Berück­sich­ti­gung Familienhärtefallfonds

Eine För­de­rung aus dem Fami­li­en­här­te­fall­fonds ist vom Dop­pel­för­de­rungs­ver­bot ausgenommen.

Eine För­de­rung aus dem Fami­li­en­här­te­fall­fonds ist damit kein Aus­schluss­grund mehr für die Bean­tra­gung einer Unter­stüt­zung aus dem Härtefallfonds.

 

Quelle: https://www.bmf.gv.at/presse/pressemeldungen/2020/april/Haertefallfonds-wird-ausgeweitet.html

Bild: © Adobe Stock — marog-pixcells