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Coro­na­vi­rus: Abrech­nung Kurz­ar­beit für März möglich

Seit 17.04. ist die Abrech­nung der Kurz­ar­beit für den Monat März möglich. Abge­rech­net werden können nur bereits geneh­mig­te Projekte. 

Aufgrund der rück­wir­ken­den Bean­tra­gungs­mög­lich­keit als auch des Rück­staus bei der Bear­bei­tung der Anträge ist eine Abrech­nung für den Monat März auch noch bis 28.5.2020 möglich.

Die Abrech­nung kann aus­schließ­lich über das eAMS-Konto abge­wi­ckelt werden. Sollten Sie noch keine Zugang haben, bean­tra­gen Sie diesen bitte mög­lichst rasch: https://www.ams.at/unternehmen/service-zur-personalsuche/eams-konto–ein-konto–viele-vorteile

Für die Abrech­nung stellt das AMS 2 Vari­an­ten zur Verfügung:

Bei beiden Vari­an­ten wird eine Abrech­nungs­da­tei mit den kon­kre­ten Daten der Arbeit­neh­me­rin­nen, Arbeit­neh­mer und Lehr­lin­ge im CSV-Format erzeugt.

Diese CSV-Datei muss im eAMS-Konto für Unter­neh­men hoch­ge­la­den und an das AMS als projekt-bezogene Nach­richt über­mit­teln werden.

Quelle und weitere Infos: https://www.ams.at/unternehmen/personalsicherung-und-fruehwarnsystem/kurzarbeit

Bild: © Adobe Stock — marog-pixcells