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Coro­na­vi­rus: Schritt­wei­se Öffnung von Geschäf­ten ab 14. April 2020

Der vor­läu­fi­ge Fahrplan zur schritt­wei­sen Öffnung von Geschäften:

  • Ab 14.4. können kleine Geschäfts­lo­ka­le für den Verkauf von Waren und Hand­werks­be­trie­be wieder unter den fol­gen­den Bedin­gun­gen öffnen:
    • Max. 400m2 Verkaufsfläche
    • Nur 1 Kunde pro 20 m2
    • Sicher­stel­len der maxi­ma­len Kapa­zi­tät durch Einlasskontrolle
    • Kunden und Mit­ar­bei­ter müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen
    • Regel­mä­ßi­ges Des­in­fi­zie­ren muss sicher­ge­stellt werden
  • Bau- und Gar­ten­märk­te können auch bereits ab 14.4. auf­sper­ren unab­hän­gig von der Größe der Ver­kaufs­flä­che — die weiteren Auflagen gelten selbst­ver­ständ­lich auch in diesem Bereich
  • Die 400 m2 Grenze gilt für die gesamte Fläche von Einkaufszentren
  • Ab 1. Mai können alle Geschäf­te für den Verkauf von Waren sowie Friseure unter strengen Auflagen öffnen.
  • Alle anderen Dienst­leis­tungs­be­rei­che inkl. Hotels und Gas­tro­no­mie werden bis Ende April eva­lu­iert mit dem Ziel ab Mitte Mai eine stu­fen­wei­se Öffnung zu ermöglichen.

 

Quelle: https://www.wko.at/service/schrittweise-oeffnung-geschaefte-ab-14–4.html

 

Bild: © Adobe Stock — marog-pixcells