News
Immer aktuell

News­let­ter abonnieren

Klienten-Info

Ände­run­gen bei der Mit­ar­bei­ter­prä­mie durch das Bud­get­be­gleit­ge­setz 2025

Kate­go­rien: Klienten-Info

Juli 2025 

Das Bud­get­be­gleit­ge­setz 2025 hat aus Lohn­steu­er­per­spek­ti­ve eine neu­er­lich modi­fi­zier­te Variante der Mit­ar­bei­ter­prä­mie mit sich gebracht. Für das Jahr 2025 kann eine Mit­ar­bei­ter­prä­mie von maximal 1.000 € lohn­steu­er­frei aus­be­zahlt werden — die Mit­ar­bei­ter­prä­mie ist jedoch sozi­al­ver­si­che­rungs­bei­trags­pflich­tig und lohn­ne­ben­kos­ten­pflich­tig. Eine gewisse Ver­ein­fa­chung ver­gli­chen mit der Mit­ar­bei­ter­prä­mie für 2024 besteht darin, dass die Lohn­steu­er­frei­heit der Prämie nicht an eine kol­lek­tiv­ver­trag­li­che Regelung gebunden ist — es müssen jedoch sach­li­che betriebs­be­zo­ge­ne Gründe für die Gewäh­rung vor­lie­gen. Zu beachten ist überdies, dass der gesamte lohn­steu­er­frei gewährte Betrag aus Mit­ar­bei­ter­prä­mie und einer all­fäl­lig lohn­steu­er­frei gewähr­ten Mit­ar­bei­ter­ge­winn­be­tei­li­gung ins­ge­samt pro Jahr 3.000 € nicht über­stei­gen darf. Wie es um die Mit­ar­bei­ter­prä­mie in den Fol­ge­jah­ren bestellt ist, bleibt abzu­war­ten, da sie zumin­dest für das Jahr 2026 je nach bud­ge­tä­ren Mög­lich­kei­ten gewährt werden soll.

Andere lohn­steu­er­li­che Neue­run­gen — neben der schon zuletzt berich­te­ten Erhöhung des Pend­ler­eu­ros und der Aus­set­zung der Valo­ri­sie­rung des Kin­der­ab­setz­be­trags usw. — umfassen eine Novel­lie­rung der Rei­se­ge­büh­ren­vor­schrift (durch ein zeit­gleich beschlos­se­nes Geset­zes­pa­ket). Ab 1.7.2027 beträgt das amtliche Kilo­me­ter­geld für Motor­rä­der und Fahr­rä­der nur noch 25 Cent. Dies ist insoweit bemer­kens­wert, als die Sätze für Kilo­me­ter­geld ab 1.1.2025 erst auf 50 Cent (gemein­sam mit dem Kilo­me­ter­geld für Pkw) ange­ho­ben worden waren.

Schließ­lich haben sich Ände­run­gen im Bereich des ASVG sowie im Sozi­al­rechts­be­reich ergeben wie z.B. das “Ein­frie­ren” der Gering­fü­gig­keits­gren­ze, die auch im Jahr 2026 551,1 € betragen wird. Ebenso gilt ein erhöhtes e‑card Ser­vice­ent­gelt von 25 € (anstelle der vor­ge­se­he­nen 14,65 €), welches ab 2026 auch Pen­sio­nis­ten abge­zo­gen bekommen. Stich­wort Pen­sio­nen — hier ist es auch zu einer Ver­schär­fung der Zugangs­re­ge­lun­gen zur Kor­ri­dor­pen­si­on gekommen. Demnach ist grund­sätz­lich zukünf­tig eine Kor­ri­dor­pen­si­on erst ab voll­ende­tem 63. Lebens­jahr (statt bisher ab dem voll­ende­ten 62. Lebens­jahr) möglich, soweit 504 Ver­si­che­rungs­mo­na­te (statt 480) vorliegen.

Bild: © Adobe Stock — Dontree