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Gas­tro­no­mie-Info

Beschlos­se­nes AbgÄG 2025 bringt Aus­nah­men bei der Belegerteilungspflicht


Januar 2026 

Kurz vor Weih­nach­ten 2025 ist das Abga­ben­än­de­rungs­ge­setz 2025 (AbgÄG 2025) im Bun­des­ge­setz­blatt ver­öf­fent­licht worden. Quasi in letzter Sekunde wurden noch Abän­de­rungs­an­trä­ge mit­be­rück­sich­tigt, die nach­fol­gend über­blicks­mä­ßig dar­ge­stellt werden.

Umsatz­gren­ze für bestehen­de Aus­nah­men von der Belegerteilungspflicht

Ab 1.1.2026 wird die Umsatz­gren­ze für bestehen­de Aus­nah­men von der Beleg­ertei­lungs­pflicht, wie sie etwa für Verkäufe im Freien, auf Ski- und Alm­hüt­ten wie auch in Buschen­schan­ken gelten, von 30.000 € auf 45.000 € erhöht.

Erleich­te­rung bei der Aus­stel­lung digi­ta­ler Kassenbelege

Klar­stel­lend besteht die Erleich­te­rung für Unter­neh­mer darin, dass es aus­reicht, den elek­tro­ni­schen Beleg entweder in den unmit­tel­ba­ren Ver­fü­gungs­be­reich des Kunden zu über­mit­teln (z.B. mittels E‑Mail oder App) oder dem Kunden die Mög­lich­keit ein­zu­räu­men, den elek­tro­ni­schen Beleg mit einem Endgerät aus­zu­le­sen. Hierbei ist es aus­rei­chend, wenn ein QR-Code gescannt werden kann oder ein Download-Link in unmit­tel­ba­rem Zusam­men­hang mit der Bezah­lung (sowohl zeitlich als auch örtlich) vorliegt. Selbst­ver­ständ­lich muss auf Ver­lan­gen des Kunden bzw. der Organe der Abga­ben­be­hör­de ein aus­ge­druck­ter Beleg aus­ge­hän­digt werden.

Ein­füh­rung einer tem­po­rä­ren Beleglotterie

Zwischen Oktober 2026 und Ende Dezember 2029 ist ange­dacht (Details sollen im Ver­ord­nungs­we­ge fest­ge­legt werden), eine Beleglot­te­rie ein­zu­füh­ren, welche einen Anreiz bieten soll, phy­si­sche und elek­tro­ni­sche Belege als Käufer/Leistungsempfänger ent­ge­gen­zu­neh­men. Dies würde wiederum dazu bei­tra­gen, dass alle Bar­um­sät­ze in der Regis­trier­kas­se erfasst werden, da der Kunde auf die Aus­hän­di­gung des Belegs bestehen würde, um teil­neh­men zu können. Im Rahmen der Beleglot­te­rie sollen monat­lich 100 Gewinne à 2.500 € verlost werden, ergänzt durch mögliche Bonus­zie­hun­gen mit zwei Gewinnen von jeweils 250.000 €. Die Gewinne der Beleglot­te­rie sind von allen Abgaben befreit — teil­nah­me­be­rech­tigt sind nur Belege, die die Anfor­de­run­gen der Regis­trier­kas­sen­si­cher­heits­ver­ord­nung (RKSV) erfüllen.

Bild: © Adobe Stock — Koonsiri