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Geräte-Retter-Prämie als Nach­fol­ge zum Reparaturbonus

Kate­go­rien: Klienten-Info , Ver­mie­ter-Info

Januar 2026 

Mit Jänner 2026 — bean­tragt werden kann ab 12. Jänner — startet die Geräte-Retter-Prämie als Nach­fol­ge zum Repa­ra­tur­bo­nus für die Repa­ra­tur von Elektro- und Elek­tronik­ge­rä­ten. För­der­be­rech­tigt sind aus­schließ­lich Pri­vat­per­so­nen mit Wohnsitz in Öster­reich, wobei Repa­ra­tur, Service und Wartung und/oder der damit zusam­men­hän­gen­de Kos­ten­vor­anschlag för­der­fä­hig sind, wenn es sich um Elek­tro­ge­rä­te und Elek­tronik­ge­rä­te handelt, die übli­cher­wei­se in privaten Haus­hal­ten ver­wen­det werden. Die maß­geb­li­che Gerä­te­lis­te umfasst dabei z.B. Kaf­fee­ma­schi­nen, Herd, Geschirr­spü­ler, Was­ser­ko­cher, Mixer, Bügel­eisen, Wasch­ma­schi­ne und Wäsche­trock­ner, Hör­ge­rä­te, Roll­stuhl, Bild­schirm, Laptop, Fern­seh­ge­rät, Video­ka­me­ra oder auch Babyflaschenwärmer.

Die För­de­rung pro Bon beträgt 50 % der för­de­rungs­fä­hi­gen Brut­to­kos­ten und ist mit 130 € pro Repa­ra­tur, Service oder Wartung bzw. mit 30 € pro Kos­ten­vor­anschlag beschränkt. Wird im Nachgang zu einem geför­der­ten Kos­ten­vor­anschlag die Reparatur/Service/Wartung bei dem­sel­ben Betrieb durch­ge­führt (dies ist Vor­aus­set­zung), so beträgt die För­de­rung pro Gerät inklu­si­ve Kos­ten­vor­anschlag maximal 130 €. Als för­de­rungs­fä­hi­ge Kosten gelten die Kosten für die Arbeits­zeit (inkl. Anfahrts­kos­ten), Mate­ri­al­kos­ten und Ver­sand­kos­ten bei Mate­ri­al­be­stel­lun­gen und Ersatz­teil­be­stel­lun­gen. Aus­ge­schlos­sen von der För­de­rung sind hingegen Pkws, Hybrid­au­tos und Elek­tro­au­tos, E‑Bikes, Smart­phones und Handys, E‑Geräte, die nicht erneu­er­ba­re Ener­gie­quel­len wie Erdgas, Benzin oder Diesel benö­ti­gen, Strom pro­du­zie­ren­de Geräte, die jedoch nicht durch Strom betrie­ben werden oder auch E‑Geräte, welche fix mit dem Mau­er­werk ver­bun­den sind.

Abwick­lungs­tech­nisch betrach­tet kann die För­de­rung auf www.geräte-retter-prämie.at bean­tragt und der Bon inner­halb von 3 Wochen bei einem teil­neh­men­den Part­ner­be­trieb ein­ge­löst werden. Wird der Bon inner­halb des Zeit­raums nicht ein­ge­löst, verfällt er auto­ma­tisch und es kann danach sofort wieder ein neuer Bon bean­tragt werden. In einem ersten Schritt muss vom Kon­su­men­ten der gesamte Rech­nungs­be­trag bezahlt werden — die För­der­sum­me wird (im Erfolgs­fall) nach Ein­rei­chung durch den Part­ner­be­trieb und Prüfung durch die Kom­mu­nal­kre­dit Public Con­sul­ting (KPC) in einem zweiten Schritt dem Antrag­stel­ler auf das Bank­kon­to über­wie­sen. Schließ­lich sei darauf hin­ge­wie­sen, dass bei Inan­spruch­nah­me der Geräte-Retter-Prämie keine weiteren dies­be­züg­li­chen För­de­run­gen in Öster­reich oder in der EU genutzt werden dürfen, um eine Dop­pel­för­de­rung auszuschließen.

Bild: © Adobe Stock — Krakenimages.com