News
Immer aktuell

News­let­ter abonnieren

Klienten-Info — Archiv

Artikel emp­feh­len

Wichtig — Bitte ankreuzen: 

Ich bestä­ti­ge, dass ich dieses Formular aus­schliess­lich zum Zwecke der Emp­feh­lung dieser Website verwende und mir der Emp­fän­ger per­sön­lich bekannt ist.
Der Betrei­ber dieser Website über­nimmt keine Haftung für die Benut­zung dieser Funktion.

Nach­richt:

Guten Tag <Emp­fän­ger­na­me>!

Ich habe mir soeben eine Inter­es­san­te Steu­er­be­ra­ter-Homepage ange­se­hen.

Die Adresse lautet:
https://www.zapa.at/

Diesen Artikel möchte ich beson­ders empfehlen:

Kurz-Info: Gemein­sa­me Ver­steue­rung mehrerer Pensionen


Link zum Artikel

<Sen­der­na­me>

Diese Sicher­heits­ab­fra­ge dient dazu, Formular-Spam zu unter­bin­den.
Bitte geben Sie die Buch­sta­ben-Zahlen-Kom­bi­na­ti­on in das Feld ein. 

neue Sicher­heits­ab­fra­ge laden

(Wenn Sie die Buch­sta­ben und Zahlen nicht ein­deu­tig erkennen, können Sie hier ein anderes Bild für die Sicher­heits­ab­fra­ge erzeugen)

Kurz-Info: Gemein­sa­me Ver­steue­rung mehrerer Pensionen

Kate­go­rien: Klienten-Info

Januar 2007 

Auf Grund von § 47 Abs. 4 EStG, der für eine gemein­sa­me Ver­steue­rung getrennt zuflie­ßen­der Pen­sio­nen eine Ver­ord­nungs­er­mäch­ti­gung vorsieht, hat das BMF folgende Ver­ord­nun­gen erlassen: BGBl II Nr.: 55/2001, 384/ 2001 und 255/2006.
Ab 1. Jänner 2007 können anstelle der Steu­er­ver­an­la­gung, folgende Pen­si­ons­be­zü­ge von jener bezugs­aus­zah­len­den Stelle, die den höheren steu­er­pflich­ti­gen Bezug auszahlt, gemein­sam lohn­ver­steu­ert werden:

  1. Pen­sio­nen nach ASVG, BSVG, GSVG, B‑KUVG und BB-PG,
  2. Bezüge und Vorteile aus einem früheren Dienst­ver­hält­nis zum Bund,
  3. Ruhe(Versorgungs)bezüge i.S. des Bezü­ge­ge­set­zes und des Verfassungsgrichtshofgesetzes,
  4. Bezüge und Vorteile aus einem früheren Dienst­ver­hält­nis zu einem Bun­des­land oder der Gemeinde Wien,
  5. Bezüge und Vorteile aus inlän­di­schen Pen­si­ons­kas­sen sowie aus betrieb­li­chen Kol­lek­tiv­ver­si­che­run­gen i.S. des § 18f VAG (Neu ab 2007).

Bild: © Eisen­hans — Fotolia