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Die Adresse lautet:
https://www.zapa.at/

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Kurzinfo: Gewinn­frei­be­trag ver­min­dert GSVG-Bemessungsgrundlage


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Kurzinfo: Gewinn­frei­be­trag ver­min­dert GSVG-Bemessungsgrundlage

Kate­go­rien: Klienten-Info

Februar 2011 

Der Gewinn­frei­be­trag (§ 10 EStG) als Nach­fol­ge­be­güns­ti­gung des Frei­be­trags für inves­tier­te Gewinne wurde – auch durch den Grund­frei­be­trag bis zu 30.000 €, der sogar ohne ent­spre­chen­de Inves­ti­ti­on auto­ma­tisch zusteht — mit der Inten­ti­on ein­ge­führt, Selb­stän­di­ge zu begüns­ti­gen und einen Aus­gleich zu den niedrig besteu­er­ten Son­der­zah­lun­gen (13. und 14. Gehalt) von Ange­stell­ten zu schaffen. Die Betriebs­aus­ga­be in Form des Gewinn­frei­be­trags senkt auch die Bemes­sungs­grund­la­ge für die Sozi­al­ver­si­che­rung (GSVG). Dies hat die Sozi­al­ver­si­che­rungs­an­stalt explizit klar­ge­stellt, da der Inves­ti­ti­ons­frei­be­trag (gleiches galt für den Frei­be­trag für inves­tier­te Gewinne) dem GSVG-Gesetz folgend der Sozi­al­ver­si­che­rungs­be­mes­sungs­grund­la­ge hin­zu­zu­rech­nen war. Der Gewinn­frei­be­trag ver­min­dert somit sowohl die Sozi­al­ver­si­che­rungs­be­las­tung als auch die Steu­er­be­las­tung von Selbständigen.

Bild: © gunnar3000 — Fotolia