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Ver­zugs­zin­sen für Sozi­al­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge 2013


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Ver­zugs­zin­sen für Sozi­al­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge 2013

Kate­go­rien: Klienten-Info

Februar 2013 

Für Bei­trags­rück­stän­de zur Sozi­al­ver­si­che­rung sind im Jahr 2013 Ver­zugs­zin­sen von 8,38% p.a. zu ent­rich­ten. Die 8,38% ergeben sich aus dem Basis­zins­satz zum 31.10.2012 (von 0,38%) zuzüg­lich 8%. Zur Ver­mei­dung dieser sehr teuren Zinsen sowie sons­ti­ger unan­ge­neh­mer Folgen sollten Sozi­al­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge daher immer pünkt­lich ent­rich­tet werden. Diese sind jeweils am Ende des betref­fen­den Bei­trags­mo­nats fällig und sind bis jeweils 15. des Fol­ge­mo­nats abzu­füh­ren (es wird eine Res­pi­ro­frist von drei Tagen ein­ge­räumt). Samstage, Sonntage, gesetz­li­che Fei­er­ta­ge, Kar­frei­tag und der 24.12. ver­län­gern diese Fristen auf den jeweils nächsten Werktag.

Bild: © Supe­rin­go — Fotolia