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Guten Tag <Emp­fän­ger­na­me>!

Ich habe mir soeben eine Inter­es­san­te Steu­er­be­ra­ter-Homepage ange­se­hen.

Die Adresse lautet:
https://www.zapa.at/

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Kurz-Info: Haftung der Kom­man­di­tis­ten für Kommunalsteuer


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Kurz-Info: Haftung der Kom­man­di­tis­ten für Kommunalsteuer

Kate­go­rien: Klienten-Info

Februar 2004 

Die han­dels­recht­li­che Haf­tungs­be­schrän­kung des Kom­man­di­tis­ten, der seine Haft­ein­la­ge zur Gänze geleis­tet hat, wird im Bereich der Kom­mu­nal­steu­er gemäß § 6 durch­bro­chen. Aufgrund dieser Bestim­mung haften Unter­neh­mer und Mit­un­ter­neh­mer im Sinne des Ein­kom­men­steu­er­rech­tes als Gesamt­schuld­ner. Kom­man­di­tis­ten gelten im ein­kom­men­steu­er­recht­li­chen Sinn als Mitunternehmer. 

Bild: © gunnar3000 — Fotolia