News
Immer aktuell

News­let­ter abonnieren

Klienten-Info — Archiv

Artikel emp­feh­len

Wichtig — Bitte ankreuzen: 

Ich bestä­ti­ge, dass ich dieses Formular aus­schliess­lich zum Zwecke der Emp­feh­lung dieser Website verwende und mir der Emp­fän­ger per­sön­lich bekannt ist.
Der Betrei­ber dieser Website über­nimmt keine Haftung für die Benut­zung dieser Funktion.

Nach­richt:

Guten Tag <Emp­fän­ger­na­me>!

Ich habe mir soeben eine Inter­es­san­te Steu­er­be­ra­ter-Homepage ange­se­hen.

Die Adresse lautet:
https://www.zapa.at/

Diesen Artikel möchte ich beson­ders empfehlen:

Kurz-Info: Corona-Kurz­ar­beit läuft mit Ende März 2022 aus


Link zum Artikel

<Sen­der­na­me>

Diese Sicher­heits­ab­fra­ge dient dazu, Formular-Spam zu unter­bin­den.
Bitte geben Sie die Buch­sta­ben-Zahlen-Kom­bi­na­ti­on in das Feld ein. 

neue Sicher­heits­ab­fra­ge laden

(Wenn Sie die Buch­sta­ben und Zahlen nicht ein­deu­tig erkennen, können Sie hier ein anderes Bild für die Sicher­heits­ab­fra­ge erzeugen)

Kurz-Info: Corona-Kurz­ar­beit läuft mit Ende März 2022 aus

Kate­go­rien: Klienten-Info

März 2022 

Aufgrund der Erholung des hei­mi­schen Arbeits­mark­tes läuft die Corona-Kurz­ar­beit für beson­ders betrof­fe­ne Betriebe mit Ende März 2022 aus. Für solche Unter­neh­men war sogar ein 100-pro­zen­ti­ger Kos­ten­er­satz möglich. Die Maxi­mal­dau­er der Inan­spruch­nah­me der regu­lä­ren Kurz­ar­beit wird um zwei Monate ver­län­gert (von 24 auf 26 Monate).

Demnach können Betriebe, welche seit Beginn der COVID-19-Krise die Corona-Kurz­ar­beit in Anspruch genommen haben, bis Ende Mai in die reguläre Kurz­ar­beit wechseln — diese ist mit Ende Juni 2022 befris­tet. Die Ver­län­ge­rung um zwei Monate soll zu Pla­nungs­si­cher­heit bei­tra­gen, da viele Betriebe (z.B. aus den Berei­chen Nacht­gastro­no­mie, Ver­an­stal­tun­gen, Flug­ver­kehr und Stadt­ho­tel­le­rie) aufgrund der Delta- und Omikron-Welle nicht so rasch wie geplant end­gül­tig aus der Kurz­ar­beit aus­stei­gen können. Die reguläre Kurz­ar­beit sieht einen Abschlag von 15 % im Ver­gleich zur Corona-Kurz­ar­beit vor. Unab­hän­gig davon, ob Corona-Kurz­ar­beit oder reguläre Kurz­ar­beit in Anspruch genommen wird, erhalten die Arbeit­neh­mer während der Kurz­ar­beit jeweils 80 bis 90 % ihres Gehalts. 

Bild: © Adobe Stock — Zerbor