News
Immer aktuell

News­let­ter abonnieren

Klienten-Info — Archiv

Artikel emp­feh­len

Wichtig — Bitte ankreuzen: 

Ich bestä­ti­ge, dass ich dieses Formular aus­schliess­lich zum Zwecke der Emp­feh­lung dieser Website verwende und mir der Emp­fän­ger per­sön­lich bekannt ist.
Der Betrei­ber dieser Website über­nimmt keine Haftung für die Benut­zung dieser Funktion.

Nach­richt:

Guten Tag <Emp­fän­ger­na­me>!

Ich habe mir soeben eine Inter­es­san­te Steu­er­be­ra­ter-Homepage ange­se­hen.

Die Adresse lautet:
https://www.zapa.at/

Diesen Artikel möchte ich beson­ders empfehlen:

Ansied­lungs­sub­ven­tio­nen an Ärzte nicht umsatzsteuerpflichtig


Link zum Artikel

<Sen­der­na­me>

Diese Sicher­heits­ab­fra­ge dient dazu, Formular-Spam zu unter­bin­den.
Bitte geben Sie die Buch­sta­ben-Zahlen-Kom­bi­na­ti­on in das Feld ein. 

neue Sicher­heits­ab­fra­ge laden

(Wenn Sie die Buch­sta­ben und Zahlen nicht ein­deu­tig erkennen, können Sie hier ein anderes Bild für die Sicher­heits­ab­fra­ge erzeugen)

Ansied­lungs­sub­ven­tio­nen an Ärzte nicht umsatzsteuerpflichtig

Kate­go­rien: Klienten-Info

November 2005 

In länd­li­chen Regionen werden mitunter Ärzte durch Gewäh­rung von Sub­ven­tio­nen zur Ansied­lung moti­viert. In der Regel sind diese Sub­ven­tio­nen zur Abde­ckung der Errich­tungs­kos­ten bestimmt. Die Sub­ven­ti­ons­be­stim­mun­gen sehen dabei regel­mä­ßig vor, dass falls die Praxis vor Ablauf einer bestimm­ten Zeit wieder auf­ge­ge­ben wird, der Sub­ven­ti­ons­be­trag (anteilig) zurück­ge­zahlt werden muss. Bisher war es umsatz­steu­er­lich strittig, ob durch die Gewäh­rung der Sub­ven­ti­on ein umsatz­steu­er­pflich­ti­ger Leis­tungs­aus­tausch zwischen Arzt und Gemeinde begrün­det wird. Das ist deshalb bedeut­sam, weil die Gemeinde regel­mä­ßig nicht zum Vor­steu­er­ab­zug berech­tigt ist und die Umsatz­steu­er­pflicht beim Arzt im Ergebnis den gewähr­ten Zuschuss um 16,67% kürzen würde. Unter Einfluss der Judi­ka­tur des EuGH hat der VwGH E.23.11.2004, 2001/15/0103 nun ent­schie­den, dass kein Leis­tungs­aus­tausch vorliegt und die Sub­ven­ti­on daher nicht der Umsatz­steu­er unter­liegt.
Hin­sicht­lich der ein­kom­men­steu­er­li­chen Behand­lung ist zu beachten, dass Zuschüs­se aus öffent­li­chen Mitteln für Inves­ti­tio­nen zwar grund­sätz­lich steu­er­frei sind, jedoch die Anschaf­fungs­kos­ten und damit die steu­er­li­che Abschrei­bungs­ba­sis für die Fol­ge­jah­re kürzen.

Bild: © Ewa Walicka ‑Fotolia