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Guten Tag <Emp­fän­ger­na­me>!

Ich habe mir soeben eine Inter­es­san­te Steu­er­be­ra­ter-Homepage ange­se­hen.

Die Adresse lautet:
https://www.zapa.at/

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Kör­per­schaft­steu­er bei abwei­chen­dem Wirtschaftsjahr


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Kör­per­schaft­steu­er bei abwei­chen­dem Wirtschaftsjahr

Kate­go­rien: Klienten-Info

November 2005 

Bei vom Kalen­der­jahr abwei­chen­dem Wirt­schafts­jahr ist auf Grund der Über­gangs­lö­sung gem. § 26c Z 2 KStG der auf das Jahr 2004 ent­fal­len­de Gewinn­an­teil noch mit 34% zu ver­steu­ern. Für die Auf­tei­lung des Gesamt­ge­win­nes, der im Jahre2005 zu ver­steu­ern ist, normiert das Gesetz folgendes:

  • Zwölf­te­lung des Ein­kom­mens 2005 (Gewinn des Wj. 2004/2005) und Mul­ti­pli­ka­ti­on mit der Anzahl der auf 2004 ent­fal­len­den Monate, wobei ange­fan­ge­ne Monate als volle Monate gelten. Der auf 2004 ent­fal­len­de Anteil ist mit 34%, der auf 2005 ent­fal­len­de mit 25% zu versteuern.
  • Gewinn­ermitt­lung durch Zwi­schen­bi­lanz zum 31. Dezember 2004, als exakte Methode.

Sinn­ge­mäß ist bei Grup­pen­be­steue­rung vor­zu­ge­hen. Eine Son­der­re­ge­lung besteht für die Gewinn­ver­tei­lung bei Mit­un­ter­neh­mer­be­tei­li­gung. In diesen Fällen sowie bei Ver­lust­vor­trag bedarf es einiger Rechenoperationen.

Bild: © Xuejun li — Fotolia