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Guten Tag <Emp­fän­ger­na­me>!

Ich habe mir soeben eine Inter­es­san­te Steu­er­be­ra­ter-Homepage ange­se­hen.

Die Adresse lautet:
https://www.zapa.at/

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Entfall der KESt-Freiheit für die Wert­stei­ge­rung von Zer­ti­fi­ka­ten ab 31. Juli 2005


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Entfall der KESt-Freiheit für die Wert­stei­ge­rung von Zer­ti­fi­ka­ten ab 31. Juli 2005

Kate­go­rien: Klienten-Info

November 2005 

Die in der Klienten-Info Juli 2005 auf­ge­zeig­te Unklar­heit betref­fend die Besteue­rung von Zer­ti­fi­ka­ten hat das BMF in den Aus­sen­dun­gen vom 17. Juni bzw. 1. August 2005 nunmehr wie folgt besei­tigt:
Für den Ertrag (Wert­stei­ge­rung) jedes ab dem 1. August 2005 emit­tier­ten Zer­ti­fi­ka­tes fällt bis zur Tilgung 25% KESt an.
Für die Wert­stei­ge­rung des vor dem 1. März 2004 emit­tier­ten und vor dem 1. August 2005 geschlos­se­nen Zer­ti­fi­ka­tes gilt die KESt-Freiheit bei Ein­hal­tung der 1‑jährigen Spe­ku­la­ti­ons­frist.
Wird die Emission über den 1. August 2005 hinaus fort­ge­setzt, ist die erzielte Wert­stei­ge­rung linear auf den gesamten Behal­te­zeit­raum zeit­an­tei­lig zu ver­tei­len und jener Anteil, der auf die Zeit nach dem 1. August 2005 entfällt, derKESt zu unterziehen. 

Bild: © stokkete — Fotolia