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Klienten-Info — Archiv

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Nach­richt:

Guten Tag <Emp­fän­ger­na­me>!

Ich habe mir soeben eine Inter­es­san­te Steu­er­be­ra­ter-Homepage ange­se­hen.

Die Adresse lautet:
https://www.zapa.at/

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Kate­go­rien: Klienten-Info

Dezember 2005 

:: UID-Nr. als Rechnungsbestandteil

Der ursprüng­lich genannte Termin für die Ein­füh­rung ab 1. Jänner 2006 (Klienten-Info Sep­tem­ber 2005) wurde bei der Gesetz­wer­dung schließ­lich auf den 1. Juli 2006 ver­scho­ben. In Rech­nun­gen über € 10.000,- ist die
UID-Nr. sowohl des leistenden/liefernden als auch des Leis­tungs- / Lie­fe­rungs- emp­fan­gen­den Unter­neh­mers anzu­ge­ben. Diese Ter­min­ver­län­ge­rung sollte genutzt werden, um die UID-Nummern des Kunden einzuholen.

:: Sonder-UID für Spediteure

Mit der Infor­ma­ti­on vom 16. August 2005 hat das BMF für Zwecke der Ver­ein­fa­chung für die Inan­spruch­nah­me der Steu­er­be­frei­ung gem. Art. 6 Abs. 3 UStG i.V. mit einer inner­ge­mein­schaft­li­chen Lie­fe­rung gem. Art. 7 UStG das Institut der “Sonder-UID für Spe­di­teu­re” ein­ge­rich­tet. Spe­di­teu­re können hiermit als geson­der­tes Steu­er­sub­jekt über Antrag an das zustän­di­ge Finanz­amt ein eigenes Abga­ben­kon­to mit Signal “U 0” und die Sonder-UID erhalten, womit eine Trennung dieser Umsätze von eigenen Umsätzen erreicht wird. Damit erspart sich der im Ausland ansäs­si­ge Lieferer, der im Inland nicht zur Umsatz­steu­er erfasst wird, zwecks Inan­spruch­nah­me der Steu­er­be­frei­ung die inlän­di­sche Steuer- sowie UID-Nummer. 

Bild: © Ljupco Smo­kov­ski — Fotolia