News
Immer aktuell

News­let­ter abonnieren

Klienten-Info — Archiv

Artikel emp­feh­len

Wichtig — Bitte ankreuzen: 

Ich bestä­ti­ge, dass ich dieses Formular aus­schliess­lich zum Zwecke der Emp­feh­lung dieser Website verwende und mir der Emp­fän­ger per­sön­lich bekannt ist.
Der Betrei­ber dieser Website über­nimmt keine Haftung für die Benut­zung dieser Funktion.

Nach­richt:

Guten Tag <Emp­fän­ger­na­me>!

Ich habe mir soeben eine Inter­es­san­te Steu­er­be­ra­ter-Homepage ange­se­hen.

Die Adresse lautet:
https://www.zapa.at/

Diesen Artikel möchte ich beson­ders empfehlen:

Anre­gun­gen für Maß­nah­men vor Jah­res­en­de und Vorschau auf 2002 — III. All­ge­mei­ne Hinweise


Link zum Artikel

<Sen­der­na­me>

Diese Sicher­heits­ab­fra­ge dient dazu, Formular-Spam zu unter­bin­den.
Bitte geben Sie die Buch­sta­ben-Zahlen-Kom­bi­na­ti­on in das Feld ein. 

neue Sicher­heits­ab­fra­ge laden

(Wenn Sie die Buch­sta­ben und Zahlen nicht ein­deu­tig erkennen, können Sie hier ein anderes Bild für die Sicher­heits­ab­fra­ge erzeugen)

Anre­gun­gen für Maß­nah­men vor Jah­res­en­de und Vorschau auf 2002 — III. All­ge­mei­ne Hinweise

Kate­go­rien: Klienten-Info

Dezember 2001 

III. All­ge­mei­ne Hinweise 

1. Auf­be­wah­rungs­pflich­ten / Daten­trä­ger

Bücher und Auf­zeich­nun­gen, die für die Abga­ben­er­he­bung von Bedeu­tung sind, sollen 7 Jahre nach Schluss des Kalen­der­jah­res auf­be­wahrt werden. Die Unter­la­gen der Jahre vor 1994 können daher ab Jänner 2002 ver­nich­tet werden. Sind diese aber für ein lau­fen­des Ver­fah­ren von Bedeu­tung, müssen sie noch auf­be­wahrt werden. Unter­la­gen betref­fend die Vor­steu­er­be­rich­ti­gung bei Grund­stü­cken sind 12 Jahre auf­zu­be­wah­ren. Daten sind nach dem Zeit­punkt der Umrüs­tung der Hard- und Software, jeden­falls aber ab dem 1. Jänner 2001 über Ver­lan­gen des Fiskus auf Daten­trä­gern zur Ver­fü­gung zu stellen. 

2. Antrag auf KESt-Erstat­tung

Bei geringen Ein­künf­ten bzw. bei Ver­lus­ten kann der Antrag auf KESt-Erstat­tung inner­halb von 5 Jahren ab Ende des Ver­an­la­gungs­jah­res gestellt werden (Formular E3). Für das Jahr 1996 endet demnach die Antrags­frist am 31. Dezember 2001. 

3. Kapi­tal­um­stel­lung auf EURO bei Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten

Bis 31. Dezember 2001 machen das die Notare noch kos­ten­los, wenn sonst keine Ände­run­gen vor­ge­nom­men werden. 

4. Ein­rei­chung des Jah­res­ab­schlus­ses beim Fir­men­buch

Bei elek­tro­ni­scher Ein­rei­chung bis 31. Dezember 2001 entfällt die Ver­öf­fent­li­chungs­ge­bühr von S 1.500,-.

5. Kon­zern­ab­schluss

Über­stei­gen in den Jahren 2000 und 2001 die Bilanz­sum­me EUR 15 Mio. (Brut­to­me­tho­de) bzw. EUR 12,5 Mio. (Net­to­me­tho­de), die Umsatz­er­lö­se EUR 30 Mio. (Brut­to­me­tho­de) bzw. EUR 25 Mio. (Net­to­me­tho­de), und die Anzahl der Arbeit­neh­mer 250, ist erstmals im Jahre 2002 ein Kon­zern­ab­schluss aufzustellen.

Bild: © kim — Fotolia