News
Immer aktuell

News­let­ter abonnieren

Klienten-Info — Archiv

Artikel emp­feh­len

Wichtig — Bitte ankreuzen: 

Ich bestä­ti­ge, dass ich dieses Formular aus­schliess­lich zum Zwecke der Emp­feh­lung dieser Website verwende und mir der Emp­fän­ger per­sön­lich bekannt ist.
Der Betrei­ber dieser Website über­nimmt keine Haftung für die Benut­zung dieser Funktion.

Nach­richt:

Guten Tag <Emp­fän­ger­na­me>!

Ich habe mir soeben eine Inter­es­san­te Steu­er­be­ra­ter-Homepage ange­se­hen.

Die Adresse lautet:
https://www.zapa.at/

Diesen Artikel möchte ich beson­ders empfehlen:

Kurz-Info: Kein Anspruch auf Fami­li­en­bei­hil­fe während eines frei­wil­li­gen sozialen Jahres


Link zum Artikel

<Sen­der­na­me>

Diese Sicher­heits­ab­fra­ge dient dazu, Formular-Spam zu unter­bin­den.
Bitte geben Sie die Buch­sta­ben-Zahlen-Kom­bi­na­ti­on in das Feld ein. 

neue Sicher­heits­ab­fra­ge laden

(Wenn Sie die Buch­sta­ben und Zahlen nicht ein­deu­tig erkennen, können Sie hier ein anderes Bild für die Sicher­heits­ab­fra­ge erzeugen)

Kurz-Info: Kein Anspruch auf Fami­li­en­bei­hil­fe während eines frei­wil­li­gen sozialen Jahres

Kate­go­rien: Klienten-Info

März 2007 

Für voll­jäh­ri­ge Kinder, die das 26. Lebens­jahr noch nicht voll­endet haben und für einen Beruf aus­ge­bil­det oder in einem erlern­ten Beruf in einer Fach­schu­le fort­ge­bil­det werden (wenn durch den Schul­be­such die Ausübung des Berufs nicht möglich ist), besteht bei ent­spre­chen­dem Leis­tungs­fort­schritt ein Anspruch auf Fami­li­en­bei­hil­fe. Die Ableis­tung eines frei­wil­li­gen sozialen Jahres stellt aber laut Finanz­ver­wal­tung keine Berufs­aus­bil­dung dar. Eine Ausnahme besteht nur in jenen Fällen, in denen diese Tätig­keit unab­ding­ba­re Vor­aus­set­zung für die Aufnahme an einer Lehr­an­stalt für Sozi­al­be­ru­fe ist.

Beispiel: In einem nach dem Pri­vat­schul­ge­setz erlas­se­nen Orga­ni­sa­ti­ons­sta­tut ist eine ein­schlä­gi­ge Vor­pra­xis Auf­nah­me­vor­aus­set­zung. Exis­tiert eine der­ar­ti­ge Regelung aller­dings nicht, besteht auch dann kein Anspruch auf Fami­li­en­bei­hil­fe, wenn Kan­di­da­ten mit Pra­xis­er­fah­rung nach­weis­lich bevor­zugt auf­ge­nom­men werden (UFS 14.2.2006).

Bild: © estima — Fotolia