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Klienten-Info — Archiv

Anre­gun­gen für Maß­nah­men vor Jah­res­en­de und Vorschau auf 2002 — IV. Vorschau auf 2002

Kate­go­rien: Klienten-Info

Dezember 2001 

IV. Vorschau auf 2002 

1. Änderung des Gebüh­ren­ge­set­zes ab 1. Jänner 2002

Die Abschaf­fung der Stem­pel­mar­ken führt zur Gebüh­ren­frei­heit von Voll­mach­ten, nicht amt­li­chen Zeug­nis­sen (Dienst­zeug­nis) sowie der Bogen­ge­büh­ren auf Urkunden von bestimm­ten Rechts­ge­schäf­ten. Weiters sind alle Eingaben bei Ver­wal­tungs- und Zoll­be­hör­den (Stundungs‑, Raten- und Nach­sichts­an­su­chen sowie im Ver­wal­tungs­straf­ver­fah­ren) gebührenfrei. 

2. Änderung des Kom­mu­nal­steu­er­ge­set­zes ab 1. Jänner 2002 Der Frei­be­trag (EUR 1.095,-/S 15.000,-) und die Frei­gren­ze (EUR 1.460,-/S 20.000,-) gelten auch für Unter­neh­men mit mehreren Betriebsstätten. 

3. Brief­mar­ken

In der Zeit vom 1. Jänner bis 30. Juni 2002 gelten neben den neuen 2‑Briefmarken auch noch die alten Schil­ling-Brief­mar­ken. Nach Ablauf der Frist ist nur ein Umtausch möglich, aber keine Ablöse gegen Bargeld. 

4. Die steu­er­freie Spar­buch­schen­kung endet am 30. Juni 2002. 

Bild: © sergign — Fotolia