News
Immer aktuell

News­let­ter abonnieren

Klienten-Info — Archiv

Lohn­zet­tel Neu ab 1.Jänner 2003

Kate­go­rien: Klienten-Info

Februar 2003 

Das Formular L 16 wurde im Zuge der Umstel­lung auf die gemein­sa­me Prüfung der lohn­ab­hän­gi­gen Abgaben wie folgt neu gestal­tet:

:: Zusam­men­fas­sung der lohn­steu­er- und sozi­al­ver­si­che­rungs­re­le­van­ten Daten

:: Unter­jäh­ri­ge Aus­stel­lung bei Been­di­gung des Dienst­ver­hält­nis­ses während des Jahres bis 15. des Fol­ge­mo­nats ist zwingend.

:: Zeit­raum­kon­for­me Aus­stel­lung, wenn mehrere Dienst­ver­hält­nis­se beim gleichen Dienst­ge­ber in ver­schie­de­nen Perioden bestan­den haben. Es darf zu keiner Sum­mie­rung von Beitrags- bzw. Steu­er­be­mes­sungs­grund­la­gen kommen.

:: Lohn­da­ten­über­mitt­lung

  • In Papier­form an das Betriebs­stät­ten­fi­nanz­amt bis Ende Jänner des Fol­ge­jah­res, wenn eine elek­tro­ni­sche Über­mitt­lung mangels tech­ni­scher Vor­aus­set­zun­gen nicht zumutbar ist.
  • Elek­tro­ni­sche Über­mitt­lung bis Ende Februar des Fol­ge­jah­res entweder an die Sozi­al­ver­si­che­rungs­an­stalt oder die Finanz­ver­wal­tung. Wird die Lohn­ver­rech­nung händisch geführt, können die Daten über ELDA an die Sozi­al­ver­si­che­rungs­an­stalt bereits ab Beginn 2003 bzw. über Finan­zon­line aber erst ab dem zweitem Quartal 2003 über­mit­telt werden.
  • Elek­tro­ni­sche Lohn­zet­tel-Daten­über­mitt­lung für 2002 hat aus­schließ­lich an die Finanz­ver­wal­tung zu erfolgen.
  • Betriebe mit Bei­trags­vor­schrei­bung müssen eben­falls den Lohn­zet­tel NEU übermitteln.
  • Liegt das arbeits­recht­li­che Ende eines Dienst­ver­hält­nis­ses im Jänner 2003, ist sowohl der Lohn­zet­tel 2002 als auch für
    Jänner 2003 bis 15. Februar 2003 zu übermitteln.
  • Für wei­ter­lau­fen­de Ver­si­che­rungs­zei­ten (Urlaubs- oder Kün­di­gungs­ent­schä­di­gung etc.) über den Jah­res­wech­sel hinaus, ist ein getrenn­ter Lohn­zet­tel je Kalen­der­jahr zu übermitteln.

Bild: © Klaus Eppele — Fotolia